Lieferketten (c) proplanta
Entscheidende Anwendungsfragen seien noch immer ungeklärt, so dass eine vollständige Umsetzung der EUDR zum Jahresende nicht möglich sei, erklärte der Verband am Donnerstag (16.5.) in Berlin.
DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne bezeichnete die Brüsseler Verordnung als „nach wie vor unausgegoren“. Es sei zwingend notwendig, die technischen und administrativen Hürden endlich zügig aus dem Weg zu räumen und alle offenen Fragen zu beantworten. Nur so könnten Unternehmen und Betriebe in die Vorbereitung zur Umsetzung gehen.
Dem DRV-Geschäftsführer zufolge ist das notwendige IT-System für die Millionen von Datensätzen bislang nicht einsatzbereit und nicht praktikabel. Der Pilotversuch des Informationssystems habe grundlegende Mängel und Lücken aufgedeckt. Die EUDR ist vor fast einem Jahr in Kraft getreten. Ab Ende dieses Jahres müssen die neuen Regelungen in den Mitgliedstaaten angewendet werden.
Kein positiver Effekt
Nicht akzeptabel ist für den Raiffeisenverband, dass die Verordnung auch für Erzeuger gilt, deren Rohstoffe aus Ländern mit geringem oder keinem Entwaldungsrisiko kommen. „Dort führen zusätzliche Sorgfaltsmaßnahmen zu keinerlei positivem Effekt für die globale Entwaldungssituation, sondern nur zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand“, beklagte Spinne.
Ohne eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung drohten schwerwiegende Störungen in den Rohstofflieferketten und Lieferengpässe bei wichtigen Produkten. Zu solch einer Versorgungslücke dürfe es nicht kommen. Ausdrücklich begrüßt der DRV den bayerischen Entschließungsantrag zur EU-Entwaldungsverordnung, der am Freitag (17.5.) in den Bundesrat eingebracht wird und der ebenfalls eine kritische Bewertung der Verordnung vornimmt.