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27.01.2009 | 14:19 | EU-Agrarpolitik 

Erleichterungen bei der Entkopplung im Sektor Kartoffelstärke

Hannover - Mit dem Ratsbeschluss zum Gesundheits-Check ist auch der Ausstieg aus den letzten noch gekoppelten Zahlungen unumkehrbar geworden.

Entkopplung Sektor Kartoffelstärke
(c) proplanta
Niedersachsen hatte die Entkopplung in Verbindung mit angemessenen Übergangsregelungen grundsätzlich befürwortet. "Die Umsetzung der Entkopplung darf die Anbauer, aber auch die Verarbeiter nicht überfordern und muss vernünftig ausgestaltet sein. Das gilt in Niedersachsen insbesondere für den Sektor Kartoffelstärke" so Minister Hans-Heinrich Ehlen, nach dessen Auffassung die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission vom Mai 2008 diese Ansprüche nicht erfüllten. "Wir mussten massiv auf die EU-Kommission einwirken, um zu angemessenen Vorschlägen zu kommen. Mit der jetzt vom Agrarrat beschlossenen Entkopplung muss sich der Sektor nun auf eine Zukunft ohne gekoppelte Zahlungen und Quoten, aber mit mehr Flexibilität und Chancen auf den Märkten vorbereiten."

Nach Minister Ehlen waren folgende Änderungen besonders wichtig, um die Entkopplung sachgerecht umsetzen zu können und die Folgen für die Betriebe abzumildern:

• Auf Drängen Niedersachsens wurde die Berechung der nationalen Finanzplafonds den tatsächlichen Liefervertragsverhältnissen bei Stärkekartoffeln zwischen den Niederlanden und Niedersachsen nachträglich angepasst. So wurde ein Finanzvolumen in Höhe von jährlich rd. 6,7 Mio. € für Niedersachsen gesichert, das ab Wirtschaftjahr 2012/13 zusätzlich in die Betriebsprämie einbezogen werden kann.

• Als Folge des Ratsbeschlusses erfolgt die Entkopplung der Beihilfe für die Anbauer nun ein Jahr eher und die der Prämie für die Stärkefabriken ein Jahr später als zunächst vorgeschlagen. Die Beihilfe wird aber im Wirtschaftsjahr 2011/12 noch in voller Höhe gekoppelt gezahlt, um sie dann im Wirtschaftsjahr 2012/13   zusammen mit der Prämie   in einem Schritt zu entkoppeln. Dadurch konnten die Verarbeiter im Vergleich zu den ersten Kommissionsvorschlägen bessergestellt werden, ohne die Anbauer schlechter zu stellen.

• Hinsichtlich des Referenzjahres und der Bemessungsgrundlage für die Entkopplung wird den besonderen Verhältnissen im Sektor Kartoffelstärke nun durch eine Ausnahmeregelung Rechnung getragen: Das Referenzjahr kann zeitnah vor der Entkopplung gewählt werden und die Bemessung der einzelbetrieblichen Beträge muss auf Basis der Vertragsmengen erfolgen, die zwischen den Anbauern und der Fabrik im Referenzjahr vereinbart wurden. Dies eröffnet die Möglichkeit, die entkoppelten Beträge den betroffenen Anbauern in 2012 sachgerecht zuweisen zu können. (PD)
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