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24.10.2015 | 17:44 | Agrarhandel 

EU-Handelspartner warnen vor überzogenen Pflanzenschutzbestimmungen

Genf - Die Vereinigten Staaten, Argentinien und mehr als zwanzig andere Drittstaaten haben ihre Skepsis über die Pläne der Europäischen Union bekräftigt, Kriterien zur Definition hormonell wirksamer Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zu entwickeln.

Pflanzenschutzbestimmungen
(c) xpix - fotolia.com
Bei einer Sitzung des Ausschusses für Tier- und Pflanzengesundheit der Welthandelsorganisation (WTO), die am letzten Freitag (16.10.) zu Ende ging, warnten die Partnerländer der EU vor möglichen Verwerfungen im Agrarhandel.

Wie diese Woche aus WTO-Kreisen verlautete, bestehen Befürchtungen, dass die Kriterien den Export bestimmter Agrarprodukte in die EU praktisch unmöglichmachen könnten. In diese Richtung äußerten sich neben den drei genannten Ländern unter anderem auch Ägypten, Brasilien, Chile, China, Indien, Kanada, Kenia, Kolumbien, Malaysia, Mexiko und Vietnam.

Die Vertreter der Europäischen Kommission versicherten den Delegationen, den Ausschuss über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Washington hatte die Kommission bereits im Frühjahr dazu aufgerufen, bei künftigen Vorschriften über Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel mit Wirkstoffen, die potentiell den Hormonhaushalt stören könnten, das Für und Wider genau abzuwägen und nicht leichtfertig Verbote auszusprechen.

Bei den US-Exporten nach Europa sehen die Amerikaner Lieferungen von Agrarprodukten im Wert von umgerechnet mehr als 4 Mrd. Euro bedroht, darunter vor allem Ölsaaten, Obst und Nüsse sowie Getreide und Gemüse.

Die US-Regierung wirft der Brüsseler Behörde vor, einen gefahrenbezogenen Ansatz zu verfolgen, also allein die chemischen Eigenschaften einer Substanz zu berücksichtigen, jedoch außer Acht zu lassen, welches Risiko mit der Ausbringung unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich verbunden sei.

Nach dieser Logik müsse die Kommission auch Erzeugnisse wie Kaffee, Knoblauch, Kirschen, Äpfel und Karotten verbieten, denn sie enthielten ebenfalls hormonell wirksame Stoffe - nur dass die Risiken vernachlässigbar seien, da die Verzehrmengen viel zu gering blieben, um negative Effekte hervorzurufen.

Die Kommission ist durch die 2009 beschlossenen Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gehalten, Kriterien für die Bestimmung von Substanzen zu entwickeln, die den Hormonhaushalt stören könnten
AgE
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