Mit dieser Maßnahme will die Brüsseler Behörde gezielt Erleichterung für jene weniger hochwertigen Veredlungsprodukte schaffen, die die EU vor Moskaus Importembargo hauptsächlich nach Russland exportierte. Wie im Nachgang zum gestrigen Agrarrat aus Kommissionskreisen erläutert wurde, war die im Frühjahr gewährte Lagerbeihilfe für Schweinefleisch auch deshalb nicht erfolgreich, weil hauptsächlich Edelteile eingelagert worden seien, die seit dem Beginn der Grillsaison wieder auf den Markt drängten. Einen ähnlichen Fehler will die Kommission diesmal vermeiden. Deshalb müsse man genau überlegen, welche Produkte man fördere und ab wann und für wie lange ein Lagerzuschuss gewährt werden sollte, hieß es.
Für den Milchbereich wurde von Kommissionsseite erklärt, dass eine Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver über einen Zeitraum von neun bis zwölf Monaten in Arbeit sei, mit besonders hohen Fördersätzen. Experten vermieden es, eine konkrete Zahl zu nennen, welche Menge an Milchprodukten aus dem Markt genommen werden müsse, um die
Erzeugerpreise zu stützen. Man wolle dies den Marktteilnehmern überlassen.
Das gesamte Maßnahmenbündel einschließlich der zielgerichteten Beihilfen für Landwirte in den Mitgliedstaaten soll bis längstens Mitte Oktober stehen. Als in der Ausgestaltung besonders kompliziert wird dabei die politisch naheliegende Verknüpfung von Milchhilfen mit der Flüchtlingskrise gewertet. Hier muss man aus Sicht der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung genau hinschauen, wie tatsächlich sinnvoll geholfen werden kann. (AgE)