Der federführende Umweltausschuss lehnte es am Dienstag in Brüssel ab, die Vermarktung von Produkten von Nachkommen geklonter Tiere in der geplanten neuen Verordnung über «neuartige Lebensmittel» zu regeln. Stattdessen solle es ein eigenes Gesetz geben, forderten die Abgeordneten. Die Abstimmung im Plenum ist für den Juli angesetzt.
Derzeit gibt es in Europa, anders als in den USA oder Kanada, kein Fleisch oder Milchprodukte von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen auf dem Markt. Aufgrund einer Regelungslücke wäre es theoretisch aber möglich, Produkte von Nachkommen geklonter Tiere in die Supermärkte zu bringen. Es gibt dafür bislang kein explizites Verbot. Das Fleisch von geklonten Tieren selbst ist in der EU gar nicht zulässig. Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Klonfleisch grundsätzlich als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Es müsse aber weiter geforscht werden.
Die neue EU-Verordnung soll für Lebensmittel, die nach Mai 1997 auf den Markt gekommen sind, spezielle Anmeldeverfahren vorschreiben. Das sind beispielsweise Lebensmittel mit Nanotechnologie oder traditionelle Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen. Die EU-Agrarminister - darunter Bundesagrarministerin Ilse
Aigner - haben sich dafür ausgesprochen, zunächst Produkte von geklonten Tieren sowie der ersten Generation ihrer Nachkommen mit dem EU-üblichen Anmeldeverfahren über die
EFSA zuzulassen. Damit soll die bestehende Gesetzeslücke geschlossen und Zeit gewonnen werden für eine eigene Regulierung. Der Umweltausschuss sprach sich nun auch gegen diese vorübergehende Regelung aus.
«Wenn die Technik des Klonens von Tieren perfektioniert wird, wird auch das Klonen vom Menschen erleichtert», warnte der gesundheitspolitische Sprecher der bürgerlichen EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU). «Daher sind wir für eine eigene Rechtsvorschrift und ein strenges Verbot.» Jetzt müssen sich
EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament auf einen Kompromiss einigen. (dpa)