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25.06.2023 | 09:09 | RED III-Einigung 

EU-Staaten stimmen für deutlichen Ausbau erneuerbarer Energieträger

Luxemburg - Die Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten.

Erneuerbare Energien
Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent steigen - Bisher lag der rechtlich verpflichtende Anteil bei 32 Prozent. (c) proplanta
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) bestätigte am Freitag (16.6.) in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission. Demnach soll beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist gemäß der neuen Richtlinie, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % anzuheben.

Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %. Nach der bisher geltenden RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Laut Kommission ist es das oberste Ziel dieser neuen Wegmarken, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen zu leisten. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen bekanntlich 55 % an THG-Emissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden.

Deutlich weniger Einschränkungen als zunächst befürchtet soll es in Bezug auf die Nutzung von Brennholz geben. Konkret heißt dies, dass Brennholz grundsätzlich auch weiterhin als erneuerbare Energie eingestuft wird und seine Nutzung auch weiterhin subventioniert werden darf. Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist aber gemäß der RED III künftig verboten.

Kaskadennutzung ein Problem

Darüber hinaus darf Waldbiomasse in Zukunft nur noch aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestandes besonders wichtig sind. Die mit der Richtliniennovelle vereinbarten Regeln legen fest, dass das Holzsubstrat entsprechend des höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss. Das läuft auf eine verpflichtende Kaskadennutzung hinaus. Hierin sehen allerdings die Waldbewirtschafter ein Problem.

Gerade für Kleinbetriebe sei dies ein enormer bürokratischer Mehraufwand. Zufrieden über die Zustimmung der Mitgliedstaaten zeigte sich Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: „Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32 % auf 45 % an.“ Der Grünen-Politiker geht davon aus, dass die neuen EU-Regeln „einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren“ auslösen werden. Laut Habeck dürften Wind- und Solarenergie „doppelt so schnell wie bislang vorgesehen“ ausgebaut werden.
AgE
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