Die Kommission wirft der Regierung von Dublin vor, vor die Verordnung zum Schutz vor gebietsfremden Arten nicht vollständig anzuwenden. Brüssel zieht daher jetzt vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). (c) proplanta
Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag (21.12.) bekannt gab, wird damit der vorerst letzte Schritt in einem seit 2019 andauernden Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Konkret wird der Regierung in Dublin vorgeworfen, es versäumt zu haben, Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung über invasive gebietsfremdeArten aus dem Jahr 2014 zu erlassen und mitzuteilen.
Die Kommission unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass invasive gebietsfremde Arten „eine der fünf Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt in Europa und weltweit“ seien. Invasive Spezies stellen eine große Bedrohung für die einheimischen Pflanzen und Tiere in Europa dar und verursachen einen Schaden von schätzungsweise 12 Mrd. Euro pro Jahr für die europäische Wirtschaft.
Im Einzelnen verpflichtet die Verordnung die Mitgliedstaaten unter anderem, Vorschriften über Sanktionen festzulegen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Verordnung zu verhängen sind. Diese Vorschriften waren laut Kommission bereits bis zum 2. Januar 2016 mitzuteilen. Brüssel beklagt, dass Irland es versäumt habe, die für Verstöße gegen die Verordnung geltenden Sanktionen zu erlassen, geschweige denn mitzuteilen. Daher sei eine Klage vor dem EuGH nun gerechtfertigt, schlussfolgert die Kommission.