Lebensmittel und Tierfutter sollen demnach bald keine messbaren Rückstände der
Insektizide Clothianidin oder Thiamethoxam enthalten dürfen, wie die
EU-Kommission mitteilte. Die EU-Staaten hätten dem Vorschlag am Dienstag bereits zugestimmt.
Bis Anfang 2023 sollen die neuen Regeln endgültig beschlossen und dann nach einer
Übergangsfrist umgesetzt werden. Sie sollen sowohl für importierte als auch für in der EU hergestellte Produkte gelten.
Bereits 2018 hatte die EU den Einsatz der beiden sogenannten Neonikotinoide auf Äckern verboten. Neonikotinoide können Experten zufolge Insekten schon bei einer niedrigen Dosierung lähmen, töten oder das Lernvermögen und die Orientierungsfähigkeit beeinträchtigen.
Die neuen Regeln werden nun noch einmal dem Rat der EU-Staaten sowie dem Europaparlament vorgelegt. Haben beide Seiten keine Einwände, soll die
Verordnung 2023 verabschiedet werden.