Die Kommission hatte 2015 den Unternehmen Pioneer Overseas und
Monsanto Europe erlaubt,
Lebensmittel, Zutaten und
Futtermittel mit gentechnisch verändertem Soja in der Europäischen Union zu verkaufen. Grundlage war die Einschätzung der EU-Lebensmittelbehörde
EFSA, gentechnisch veränderte
Sojabohnen seien mit Blick auf Mensch, Tier und Umwelt ebenso sicher wie herkömmlich gezüchtete.
Die Nichtregierungsorganisation TestBioTech lehnt die Zulassung ab und beantragte bei der Kommission eine Überprüfung. Möglich ist das nach der sogenannten Aarhus-Verordnung bei Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten. Die Kommission wies den Antrag jedoch ab, weil es in dem Fall um eine Beurteilung von Gesundheits- und nicht um Umweltrisiken gehe.
Dagegen klagte TestBioTech und bekam vor dem EU-Gericht Recht. Der
Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gehöre klar zur Umwelt. Damit falle jede Regelung zu gentechnisch veränderten Pflanzen auch unter die Aarhus-Verordnung. Die Kommission habe den Antrag von TestBioTech auf Überprüfung zu Unrecht abgewiesen und müsse nun erneut entscheiden, befanden die Richter.
Da
Gentechnik in vielen EU-Ländern sehr umstritten ist, unterliegt die Zulassung einem strengen Verfahren. Zum Anbau ist nur eine einzige Sorte genehmigt, die Maissorte MON810. Zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel dürfen jedoch nach Angaben der
EU-Kommission mehrere Dutzend Sorten importiert werden, darunter Mais, Soja,
Raps, Zuckerrüben und Baumwolle.