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01.07.2014 | 13:15 | Förderregelung 

EuGH bestätigt Regeln zur Ökostrom-Förderung

Luxemburg - EU-Staaten können Ökostrom rein national fördern und müssen nicht grünen Strom aus Nachbarstaaten unterstützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden.

Ökostrom-Förderung EuGH
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Die Richter erklärten damit die aktuellen Regeln zur Förderung von Ökostrom für rechtens. Somit können EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft weiter rein national unterstützen, was sie bislang auch fast ausschließlich tun. Laut Urteil ist grüner Strom nur schwer nachweisbar, sobald er ins Netz eingespeist wurde (Rechtssache C-573/12). Das Urteil hat wegweisende Bedeutung auch für Deutschland.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach von einem «klaren und deutlichen Signal». Es schaffe Rechtssicherheit für die nationalen Fördersysteme und bestätige die Position der Bundesregierung in der Debatte mit der EU-Kommission um das neue Gesetz zur Förderung von Ökostrom (EEG). «Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht», sagte Gabriel laut Mitteilung.

Hätte der Windkraftbetreiber recht bekommen, hätte Deutschland das EEG ändern müssen. In Regierungskreisen ging man aber davon aus, dass auch ein Erfolg der Klage nur begrenzte Auswirkungen gehabt hätte, weil dies nicht für bestehende Anlagen gegolten hätte, die auf 20 Jahre garantiert eine Vergütung bekommen.

Im konkreten Fall hatte der finnische Windkraftbetreiber Alands Vindkraft geklagt. Die Firma betreibt Windräder auf den finnischen Alands-Inseln vor dem schwedischen Festland und wollte an die Ökostrom-Förderung von Schweden angeschlossen werden, weil sie dorthin ihren Strom liefert. Stockholm lehnt das ab, weil die Windräder nicht auf schwedischem Territorium stehen.

Nach Ansicht der Richter behindert die Förderregelung zwar die Einfuhr von grünem Strom aus anderen EU-Staaten und damit den freien Warenverkehr. Dies sei aber gerechtfertigt durch das Allgemeininteresse, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, um die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen. Die Förderung sei wichtig, um langfristige Investitionen in grüne Energie voranzubringen, so die Richter.

Die Ökobranche gab sich nach dem Urteil erleichtert. Nach Ansicht der Grünen im Bundestag stärkt das Urteil die Energiewende. Der Präsident des Bundesverbandes Windenergie, Hermann Albers, sagte: «Die von den Gegnern der Energiewende erhoffte Torpedierung des deutschen EEG ist nun vom Tisch.» Der Europäische Windenergieverband erhofft sich von dem Urteil Impulse für mehr Investitionen in neue Öko-Anlagen. (dpa)
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