Der Naturschutz hat in Schleswig-Holstein ein Vorkaufsrecht für Landschaftsfläche. Davon macht eine Stiftung reichlich Gebrauch - sehr zum Unmut der FDP. (c) FDP
«Das Vorkaufsrecht im Landesnaturschutzgesetz muss endlich abgeschafft werden», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Oliver Kumbartzky der Deutschen Presse-Agentur. Er sprach von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit.
Durch das Landesnaturschutzgesetz werde Landwirten ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein und die Verantwortung abgesprochen, sagte Kumbartzky. Flächenfraß des Landes mittels Vorkaufsrecht dränge die Landwirte zunehmend an den Rand und nehme ihnen ihre Existenzgrundlage. «In vielen Fällen hat das übrigens lange und für alle Seiten kostspielige Gerichtsverfahren zur Folge.»
Bereits im Februar hatte Kumbartzky nach einer Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage den Flächenaufkauf durch die Stiftung Naturschutz moniert. Demnach wurde allein 2022 insgesamt 36 Mal vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, davon 31 Mal durch die Stiftung Naturschutz. Im Oktober hatte sich ein CDU-Landesparteitag dafür ausgesprochen, das Vorkaufsrecht abzuschaffen.
Die Stiftung wies die Vorwürfe der FDP zurück. «Das Vorkaufsrecht geht stets mit einer Güterabwägung zwischen landwirtschaftlichen Interessen und Belangen des Naturschutzes einher», sagte eine Sprecherin der dpa. Nach entsprechend eingehender Prüfung treffe das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eine Entscheidung.
«Somit ist gewährleistet, dass die Stiftung nur die Vorkaufsflächen erhält, die für die aktive Landwirtschaft bestenfalls eingeschränkt nutzbar sind», sagte die Sprecherin. So handele es sich bei den meisten Vorkaufsflächen um Moorparzellen, die kleiner als zwei Hektar und für den biologischen Klimaschutz von zentraler Bedeutung seien.