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28.12.2017 | 00:04 | Direktzahlungen beantragen 

Flächenantragsverfahren in Thüringen zukünftig online

Erfurt - Agrarministerin Keller: Datenaustausch zwischen den Bundesländern ermöglicht grenzüberschreitende Bearbeitung digitaler Anträge für Direktzahlungen.

Antrag für Direktzahlungen
Flächenantragsverfahren für die Landwirtschaft geht online. (c) proplanta
Ab 2018 sind Landwirtschaftsbetriebe bundesweit verpflichtet, ihre landwirtschaftlichen Flächen vollständig in digitaler Form geometrisch auszuweisen. Dies geschieht künftig online über die Thüringer Antragssoftware VERA. Dabei werden künftig auch Flächen außerhalb Thüringens digital statt in Papierform erfasst.

„Das ist ein weiterer Schritt bei der von uns gewollten Modernisierung der Agrarverwaltung“, sagte hierzu heute die Thüringer Landwirtschaftsministerin Birgit Keller. „Wir nutzen die digitale Technik, um die Bauern zu entlasten und die Landwirtschaftsverwaltung schlank und effizient aufzustellen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.“

Bei der Ausweisung der von Thüringer Agrarbetrieben bewirtschafteten Flächen außerhalb Thüringens erfolgt die Erfassung der Geometrien nicht mehr nur alfanumerisch in Thüringen,  sondern als GIS-Vektor in der Antragssoftware des Bundeslandes, in welchem sich die Flächen befinden.

Wenn beispielsweise ein Thüringer Landwirtschaftsbetrieb Flächen in Thüringen und Bayern bewirtschaftet, erfasst er seine in Thüringen liegenden Flächen geometrisch in der Thüringer Antragssoftware VERA und seine in Bayern liegenden Flächen geometrisch in dem bayerischen Internetportal iBALIS. Die entsprechenden Links zu den Antragssystemen der anderen Länder sind spätestens ab März 2018 über die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID) unter dem Link https://www.zi-daten.de/gsaa-adress.html erreichbar.

Der Sammelantrag für Thüringer Landwirte wird wie bisher in Thüringen gestellt. Dort sind ab 2018 alle anderen Bundesländer zu benennen, in denen Flächen bewirtschaftet werden und der sogenannte „Teil-Flächen- und Nutzungsnachweis“ eingereicht wird. Dasselbe Verfahren gilt für Antragsänderungen und Nachmeldungen von Flächen innerhalb der bekannten Fristen.

Der Thüringer Betrieb nimmt Änderungen am Sammelantrag sowie Änderungen oder Nachmeldungen seiner Flächen, die in Thüringen liegen, in VERA vor. Wenn der Betrieb dagegen Flächen außerhalb Thüringens ändern oder nachmelden möchte, führt er dies in der Antragssoftware des Bundeslandes durch, in welchem die Flächen liegen. Eine Mitteilung an das zuständige Thüringer Landwirtschaftsamt ist dann nicht erforderlich, weil sich die Behörden der verschiedenen Länder gegenseitig informieren und ein deutschlandweit über die ZID austauschen.

Im Rahmen der Vorabgegenkontrollen erhält der Thüringer Antragsteller zu seinen Flächen in Thüringen das Prüfergebnis vom zuständigen Thüringer Landwirtschaftsamt. Für seine außerhalb Thüringens liegenden Flächen bekommt er das Ergebnis von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem die Flächen liegen. Entsprechend reicht der Betrieb fristgerecht eventuelle Flächenanpassungen von Thüringer Flächen über VERA und Flächenanpassungen von außerthüringischen Flächen über das System des zugehörigen Bundeslandes ein.

Die Bewilligung und Auszahlung der Direktzahlungen für Antragsteller aus Thüringen erfolgt dann auf der Basis aller bewirtschafteten Flächen (innerhalb und außerhalb Thüringens) durch das zuständige Thüringer Landwirtschaftsamt.
TMIL
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