Dafür solle das Grundgesetz geändert werden, so wie es die Bundesländer im
Bundesrat bereits gefordert hätten, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke der Deutschen Presse-Agentur.
Bisher ist im Grundgesetz lediglich geregelt, dass der Bund den Ländern zur Verbesserung der Lebensverhältnisse bei der
Agrarstruktur und beim
Küstenschutz unter die Arme greifen darf. Die Landkreise fordern, dass auch die
Versorgung im ländlichen Raum aufgenommen wird - und Bund wie Länder dann mehr Geld geben.
Die Herausforderungen im ländlichen Raum hätten sich verändert - die Förderung von Wegebau,
Dorferneuerung und Agrarinvestitionen reiche nicht mehr aus, erklärte der Landkreistag.
«Es ist notwendig, Investitionen in Arbeitsplätze in und außerhalb der Landwirtschaft kraftvoller als bisher zu fördern und außerdem ländliche Infrastrukturen weiterzuentwickeln», sagte Henneke. Handwerker, Elektriker und Automechaniker brauchten genauso Unterstützung wie Metzger, Bäcker und Friseure, die verhinderten, dass Menschen sich abgehängt fühlten und wegzögen.
Auch CDU-Kommunalpolitiker hatten eine solche Grundgesetzänderung gefordert. «Wir müssen diese Anpassungen im Zuge der Öffnung des Grundgesetzes für die Grundsteuerreform hinbekommen», sagte der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung von
CDU und CSU, Christian Haase, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.