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01.07.2019 | 01:30 | Ländlicher Raum 

Förderung für Metzger und Handwerker auf dem Land

Berlin - Auf dem Lande sollten nach Ansicht des Landkreistags Bürgerbusse, Dorfkinos und Arbeitsplätze außerhalb der Agrarwirtschaft stärker gefördert werden.

Metzgerhandwerk
Landkreise: Mehr Hilfen für Metzger und Handwerker auf dem Land. (c) proplanta
Dafür solle das Grundgesetz geändert werden, so wie es die Bundesländer im Bundesrat bereits gefordert hätten, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke der Deutschen Presse-Agentur.

Bisher ist im Grundgesetz lediglich geregelt, dass der Bund den Ländern zur Verbesserung der Lebensverhältnisse bei der Agrarstruktur und beim Küstenschutz unter die Arme greifen darf. Die Landkreise fordern, dass auch die Versorgung im ländlichen Raum aufgenommen wird - und Bund wie Länder dann mehr Geld geben.

Die Herausforderungen im ländlichen Raum hätten sich verändert - die Förderung von Wegebau, Dorferneuerung und Agrarinvestitionen reiche nicht mehr aus, erklärte der Landkreistag.

«Es ist notwendig, Investitionen in Arbeitsplätze in und außerhalb der Landwirtschaft kraftvoller als bisher zu fördern und außerdem ländliche Infrastrukturen weiterzuentwickeln», sagte Henneke. Handwerker, Elektriker und Automechaniker brauchten genauso Unterstützung wie Metzger, Bäcker und Friseure, die verhinderten, dass Menschen sich abgehängt fühlten und wegzögen.

Auch CDU-Kommunalpolitiker hatten eine solche Grundgesetzänderung gefordert. «Wir müssen diese Anpassungen im Zuge der Öffnung des Grundgesetzes für die Grundsteuerreform hinbekommen», sagte der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Christian Haase, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
dpa
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