Neueinsteiger sowie Teilnehmer, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen, können Anträge für die Steil- und Steilstlagenförderung, ökologischen Landbau und umweltschonende Grünlandbewirtschaftung stellen.
Auch für einzelflächenbezogenen Maßnahmen vom Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa), wie die Anlage von Saum- und Bandstrukturen, Mulchverfahren im Ackerbau, einzelflächenbezogene Umwandlung von Acker- in Grünland, das Alternative Pflanzenschutzverfahren und den biotechnischen Pflanzenschutz im Weinbau werden Anträge angenommen.
„Durch das vielfältige Angebot von einzelflächenbezogenen Maßnahmen gelingt es, neben dem ökologischen Anbau auch Maßnahmen für den integrierten Anbau anzubieten“, betonte Minister Hering. Diese Auflagen, zu denen sich die Landwirte und Winzer verpflichten, gehen deutlich über die Einhaltung der guten fachlichen Praxis hinaus. “Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein aktiver Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und helfen, den zunehmenden Verbraucherwünschen nach naturverträglicher Produktion gerecht zu werden“, so Hering.
„Das Antragsverfahren wird auch für alle Programmteile des Umweltministeriums eröffnet, d.h. für die Vertragsnaturschutzprogramme Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg und zwar für auslaufende Altverträge sowie für Neuanträge“, sagte Ministerin Conrad. Im Falle der Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die gestellten Anträge nach folgenden Prioritäten bewilligt:
1. Altverträge, das heißt,
- Nachfolgeverträge für das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL-Altverträge),
- Nachfolgeverträge für das Biotopsicherungsprogramm (BSP-Verträge).
2. Neuverträge in folgenden Zielkulissen
- Natura 2000-Gebiete, das heißt,
- Flächen, die in Natura 2000-Gebieten liegen, - Flächen in Rotmilan-Schwerpunktverbreitungsräumen, - Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten, soweit Lebensraumtypen und Natura 2000-Arten (Anhang 2 und 4) betroffen sind,
- ausgewiesene Naturschutzgebiete,
- Flächen in den Naturschutzgroßprojekten Bienwald, Obere Ahr und Ruwer,
- „Partnerbetriebe Naturschutz“,
- Vertragsnaturschutz Acker: landesweite Zielkulisse,
- Roter Weinbergspfirsich: Zielflächen an der Mosel und im UNESCO-Welterbegebiet Mittelrheintal.
3. Neuverträge nach weiteren fachlichen Kriterien, wie 28er Biotope, Flächen und Korridore der Biotopvernetzung (VBS), Artenschutzprojekte, Randbereiche der Natura 2000-Gebiete, UNESCO-Welterbegebiet Mittelrheintal sowie sonstige naturschutzfachlich geeignete Flächen.
Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung der PAULa-Berater naturschutzfachlich geeignet sein.
Die Prioritäten, die ausschließlich für den Fall der Überzeichnung der Mittel gelten, berücksichtigen, dass Neuverträge im Vertragsnaturschutz vordringlich in Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Naturschutzgroßprojekten und im Projekt „Partnerbetrieb Naturschutz“ geschlossen werden.
Die erweiterten Förderprogramme und die vorgenommenen Änderungen der Bewirtschaftungsauflagen in den bestehenden Programmteilen bewirken, dass das Flächenmanagement im Vertragsnaturschutz erleichtert, der partnerschaftliche Umgang von Landwirtschaft und Naturschutz weiter gestärkt und die gesamtbetrieblichen Abläufe der Landwirtschaft besser berücksichtigt werden können. Gleichzeitig werden originäre Belange des Arten- und Biotopschutzes leichter umsetzbar und die Anforderungen aus Natura 2000 können zielgerichtet abgearbeitet werden. Damit verfolgen die Förderprogramme konsequent die Zielsetzung von Naturschutz durch Nutzung, so Ministerin Conrad. (PD)
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