(c) proplanta Wie der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht des Landes, am Mittwoch urteilte, habe die Regierung zwar schon zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der Emissionen ergriffen, um das Ziel einer Reduzierung um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 gemäß des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Wille der Regierung sei erkennbar, es gebe aber immer noch keine ausreichend glaubwürdige Garantie für ein Erreichen der Klimaziele. Deshalb wies der Staatsrat die Regierung zu weiteren Maßnahmen bis zum 30. Juni 2024 an. Bis Ende dieses Jahres soll eine Zwischenbilanz vorgelegt werden.
Auf die Klage von Umweltverbänden und der Gemeinde Grande-Synthe hatte der Staatsrat die Regierung 2021 bereits zu Maßnahmen verpflichtet. Der Entscheidung am Mittwoch ging eine Überprüfung der inzwischen erreichten Verbesserungen sowie der Effizienz der staatlichen Schritte vorweg. Dazu wurden Experten angehört, darunter der Hohe Rat für Klimaschutz.
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