Die Zeit läuft: Landwirte haben nur noch bis zum 17. Mai Gelegenheit, ihre Anträge auf EU-Direktzahlungen sowie Fördermittel aus dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) fristgerecht zu stellen. (c) proplanta
Deshalb weist Landwirtschaftsminister Dr. Till
Backhaus noch einmal ausdrücklich auf eine rechtzeitige Einreichung der digitalen Antragsunterlagen in 2016 hin: „Es gibt Fristen, die einzuhalten sind. Nur dann können wir gewährleisten, dass den Unternehmen keine finanziellen Einbußen entstehen. Und daran ist uns insbesondere in Zeiten der Krise sehr gelegen.“
Letzter Termin ist der 17. Mai 2016. Danach können Anträge nur noch bis 13. Juni 2016 unter Kürzung der Beihilfen eingereicht werden. Anträge die noch später eingehen, gelten als verfristet und können nicht mehr berücksichtigt werden.
In 2016 erhielten die Antragsteller ihre Unterlagen im Rahmen der Agrarförderung wegen der Einführung eines georeferenzierten Antragsverfahrens ausschließlich in digitaler Form auf DVD (Luftbilder) bzw. zum Herunterladen (Antragssoftware und betriebsbezogene Daten).
Mit der Nutzung der digitalen Antragstellung kann der Agrarantrag per Datenträger oder online eingereicht werden. Maßgeblich für die Berücksichtigung der Anträge ist das Eingangsdatum des unterschriebenen Datenträgerbegleitscheins.
Bislang sind 3.100 Anträge in den zuständigen Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von bisher ca. 64 % der Gesamtanträge in 2015.