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02.05.2018 | 14:45 | EU-Agrarförderung 

Fristverlängerung für Beihilfeanträge

Brüssel - Auch in diesem Jahr hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten wieder die Möglichkeit eingeräumt, die Frist zur Einreichung der Beihilfeanträge durch die Landwirte, die eigentlich am 15. Mai endet, um einen Monat auf den 15. Juni zu verlängern.

Beihilfeanträge
(c) proplanta
EU-Agrarkommissar Phil Hogan erklärte dazu heute in Brüssel, mit dieser Entscheidung sei man wiederholt einer Reihe von Anträgen verschiedener EU-Länder gefolgt.

Mehrere Mitgliedstaaten hatten die Fristverlängerung aufgrund von Verzögerungen bei der Umstrukturierung ihrer Verwaltung nach früheren Regeländerungen beantragt. Eine förmliche Durchführungsverordnung, mit der die Verlängerung bestätigt wird, will die Kommission in Kürze vorlegen.

Die Anfragen der Mitgliedstaaten wurden laut Hogan unter anderem mit Änderungen an den Regelungen der Direktzahlungen begründet. Diese waren Anfang des Jahres in der Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - dem sogenannten Agrarteil der Omnibus-Verordnung - beschlossen worden.

Der Agrarkommissar wies darauf hin, dass es nun in der Hand der EU-Mitgliedstaaten liege, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollten. Ob Deutschland - wie schon im vergangenen Jahr - erneut auf eine Fristverlängerung verzichten wirdt, wurde indes noch nicht bekanntgegeben.
AgE
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