Die Masse aller Gebühren bei vergleichbaren Gesetzen liege in dieser Höhe, teilte
Seehofer am Dienstag in Berlin mit. Die wirtschaftliche Lage der Antragsteller könne aber dazu führen, dass die Gebühren für eine Anfrage ermäßigt oder erlassen würden. Das Ministerium bestätigte zugleich einen Bericht der «Bild»-Zeitung, dass Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz bis zu 500 Euro hoch sein könnten.
Diese Höchstgebühr könne bei aufwendigen Anfragen fällig werden.
Vom 1. Mai an sollen die Lebensmittel-Überwachungsbehörden der Länder die Bundesbürger von sich aus über Gesundheitsgefahren oder Rechtsverstöße informieren. Die Verbraucher können auch gezielt bei diesen Behörden nachfragen, zum Beispiel wenn sie sich über die Pestizidbelastung bestimmter Gemüsesorten informieren wollten. Die Gebührenverordnung zum Verbraucherinformationsgesetz ist noch nicht unter Dach und Fach. Die Kosten für Verbraucher sollen sich an vergleichbaren Vorschriften aus dem Umweltinformationsgesetz oder dem Informationsfreiheitsgesetz orientieren. (dpa)