Hintergrund sind Erfahrungen aus der bisherigen Praxis und deren Optimierung. Nun können sich Landwirte auf einer insgesamt größeren Ackerfläche Vorhaben zum Gewässerschutz fördern lassen. Anträge müssen bis zum 17. Mai bei den Landwirtschaftsämtern gestellt werden.
2008 konnten die Landwirte in Thüringen erstmals Anträge für die Förderung von Gewässerschutzmaßnahmen im Rahmen des Thüringer Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) stellen. Auf diese Weise sollen die Stickstoffeinträge in die Gewässer gemindert, Erosionsschutz betrieben und damit die Fließgewässer vor schädlichen Sediment- und Phosphoreinträgen geschützt werden. Für KULAP, das heißt alle Agrarumweltmaßnahmen in Thüringen, stehen im Jahr 2010 insgesamt rund zwei Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Die Maßnahmen sind ein Beitrag der thüringischen Landwirtschaft zur Erreichung der anspruchsvollen Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Danach soll bis 2015 - mit Ausnutzung aller Verlängerungsoptionen spätestens bis 2027 - ein guter Zustand aller Gewässer erreicht werden.
Im Detail: Das Stickstoff-Nährstoffüberschussgebiet wurde um rund 50.000 Hektar auf 518.746 Hektar Ackerland in den Flussgebieten Weser und Rhein erweitert. Es betrifft die vier Oberflächenwasserkörper Obere Nesse, Obere Werra bis Schwaba, Untere Werra bis Heldrabach, Kreck-Helling und den Grundwasserkörper Fulda-Werra-Bergland-Felda.
Darüber hinaus wurden die Förderflächen des Phosphor-Nährstoffüberschussgebietes um rund 50.000 Hektar auf nun 180.368 Hektar Ackerland vergrößert.
Die aktuell geltenden Förderflächen für die Gewässerschutzmaßnahmen finden Sie unter
http://www.thueringen.de/de/tmlfun/aktuell/ sowie auf der Antrags-CD, die jedem Landwirt vor einigen Wochen zugestellt wurde.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie ebenfalls auf der Antrags-CD sowie beim Thüringer Bauernverband und den Landwirtschaftsämtern. (PD)