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13.07.2010 | 11:55 | Saisonarbeitskräfte 

Grillitsch: Landwirtschaft kann auf Saisoniers aus Drittstaaten nicht verzichten

Wien - Die EU-Kommission plant am heutigen 13. Juli in einem zweiten Anlauf eine EU-Richtlinie durchzusetzen, um die steigende Nachfrage in Europa nach Saisonarbeitskräften besser regeln zu können.

Saisonarbeit
(c) proplanta
Demnach soll in Zukunft jeder Mitgliedsstaat per Schnellverfahren Anträge innerhalb von 30 Tagen erledigen können, sofern ein fixer Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot vorliegt. Die EU-Kommission möchte die Gültigkeit der auf sechs Monate pro Jahr begrenzte Arbeitsbewilligung auf drei Jahre ausweiten.

„Österreichs Landwirtschaft setzt bei Saisonarbeitskräften in erster Linie auf EU-Bürger. Über 80% der land- und forstwirtschaftlichen Saisoniers kommen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, bei den Erntehelfern sind es sogar 98%. Trotzdem können wir auf Arbeitskräfte aus Drittstaaten nicht verzichten. Wir begrüßen deshalb den Vorschlag der EU-Kommission nach einer Beschleunigung der Antragsabwicklung und Ausweitung der Arbeitsbewilligung“, so der Präsident des Österreichischen Bauernbundes in einer ersten Stellungnahme zum bevorstehenden Kommissionsbeschluss.

„Mittel- und langfristig brauchen wir auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten in der Land- und Forstwirtschaft. Es gibt viele Stammarbeitskräfte auf Bauernhöfen, die mit den betrieblichen Abläufen bestens vertraut sind und nicht einfach ersetzt werden können. Weiters müssen Arbeitskräfte für besonders gefährliche Tätigkeiten, wie etwa die Holzschlägerung, entsprechend geschult bzw. über eine spezielle Ausbildung verfügen. Hier gehören nun einmal viele bosnische Arbeiter zu den Bestausgebildeten, auf die wir nicht verzichten können. Die Vermittlung ungeschulter Arbeitskräfte wäre ein viel zu großes Risiko“, so der Bauernbundpräsident.

BM Hundsdorfer hat gestern bestätigt, dass der österreichische Arbeitsmarkt weiterhin Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten benötigt, spricht sich aber gegen den EU-Vorschlag aus. „Wir brauchen in der Landwirtschaft schon allein aus rein praktischen Gründen eine Ausdehnung der Beschäftigungsdauer für Saisoniers aus Drittstaaten von sechs auf mindestens neun Monate. Die Arbeiten etwa im Weinbau beginnen mit dem Rebschnitt im Dezember und enden mit der Lese im Herbst des Folgejahrs. Ich fordere BM Hundsdorfer auf, einer Verlängerung der Aufenthaltbewilligung endlich zuzustimmen. Es geht hierbei schlicht darum, dass Österreichs Bauern ihre Ernte zeitgerecht und in der vom Konsumenten gewünschten Qualität einfahren können“, so Grillitsch abschließend. (bauernbund.at)
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