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22.09.2023 | 16:54 | Neue Gentechnik 

Gutachten: Gentechnik-Lockerungen wohl nicht mit EU-Recht vereinbar

Berlin/Brüssel - Geplante Lockerungen der EU-Gentechnikregeln stehen einem Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion zufolge wohl nicht mit EU-Recht im Einklang.

EU-Gentechnikrecht
Der Streit um eine mögliche Lockerung strenger EU-Gentechnikregeln geht weiter: Die Grünen-Bundestagsfraktion hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Zweifel daran säht, dass entsprechende Vorschläge der Kommission rechtskonform sind. (c) Remar - fotolia.com
Der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission widerspreche in zentralen Aspekten dem sogenannten Vorsorgeprinzip, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Text. «Der Vorschlag ist so schlecht, dass eine Klage dagegen gute Erfolgsaussichten hätte», sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Karl Bär. Zuvor hatte das digitale Medienhaus «Table Media» über das Gutachten berichtet.

Das Vorsorgeprinzip ist laut Umweltbundesamt eine Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene. «Das Vorsorgeprinzip leitet uns also dazu an, frühzeitig und vorausschauend zu handeln, um Belastungen der Umwelt zu vermeiden.»

Viele gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel könnten in der EU künftig einfacher erforscht und ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Entsprechende Lockerungen hatte die Kommission Anfang Juli in Brüssel vorgeschlagen. Pflanzen, die durch moderne Methoden wie die Gen-Schere Crispr/Cas verändert wurden, sollen von den strengen Gentechnik-Regeln ausgenommen werden, wenn diese auch durch herkömmliche Züchtungsmethoden hätten entstehen können.

Die EU-Kommission kommentierte das Rechtsgutachten auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht. Grundsätzlich hieß es von Seiten der Behörde: «Wir erkennen die Bedeutung des Vorsorgeprinzips voll an und halten es hoch. Die Sicherheit der Bürger steht immer an erster Stelle.» Die vorgeschlagenen Gentechnikregeln gewährleisteten einen hohen Schutz für Mensch, Tier und Umwelt.

Der Gesetzesvorschlag nehme in Kauf, dass sich Pflanzen, die durch sogenannte neue Gentechnik gezüchtet worden seien und im Nachhinein als schädlich für Mensch oder Umwelt erweisen könnten, derart in der Umwelt ausbreiteten, dass sie später nicht mehr rückholbar seien, betonte der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling.

Ziel der Lockerung ist es unter anderem, Landwirten Zugang zu widerstandsfähigeren Pflanzen zu ermöglichen, die etwa weniger Pestizide benötigten. Zudem erhoffen sich die Befürworter von lockereren Regeln schnellere Ergebnisse bei der Zucht von Pflanzen, die etwa mehr Nährstoffe haben oder besser mit Trockenheit zurechtkommen. Zahlreiche Forschende und führende wissenschaftliche Organisationen drängen auf eine Deregulierung und sehen darin kein erhöhtes Risiko für Menschen und Umwelt. Kritiker etwa von Umweltorganisationen oder Vertreter von Bio-Läden warnen trotzdem vor möglichen noch unbekannten Gefahren.
dpa
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