In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP/DVP-Landtagsfraktion verwies
Hauk am Dienstag (12.7.) unter anderem auf Risiken im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene, etwa einen Zeitverzug bis zum Ausweiden des Schlachttieres nach demTransport zum Schlachtbetrieb. In Bezug auf die Auswirkungen des Schlachtverfahrens auf die Lebensmittelhygiene fehlten bisher belastbare Studien. Deren Erstellung sei mit erheblichem Aufwand verbunden.
Mit Blick auf die von Verbrauchern und Tierhaltern häufig angeführten Vorteile der Weideschlachtung für den Tierschutz betonte der Ressortchef, man wisse bisher nur, dass der Pegel an Stresshormonen bei den auf der Weide geschlachteten Tieren niedriger sei als bei Tieren, die in größere Schlachtbetriebe transportiert worden seien.
Dagegen gebe es keine Studien, die die Hormonpegel bei der Weideschlachtung mit denen bei der Einzelschlachtung in handwerklichen Metzgereien nahe der jeweiligen Tierhaltung oder in Schlachträumen von Tierhaltern verglichen. Schließlich gebe es Probleme mit den mobilen Schlachteinheiten, so Hauk. Diese müssten nach Auffassung der
EU-Kommission alleAnforderungen an Schlachtbetriebe nach EU-Recht erfüllen. Das sei bei Rindern nur mit sehr großem Aufwand möglich und daher unwirtschaftlich. Schließlich verwies der Ressortchef darauf, dass sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet habe, attraktive Modelle zur mobilen Schlachtung zu entwickeln.
Unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums habe sich bereits eine Gruppe von Rinderhaltern und anderer interessierter Kreise gebildet, die sich mit technischen Fragestellungen der mobilen Schlachtung von Rindern befasse.