„Das Land Rheinland-Pfalz hat sich stets für eine Verlängerung der Beihilfe stark gemacht. Nun lässt Minister
Seehofer die deutschen Tabakanbauer im Regen stehen“, beklagte Hering. In einem aktuellen Schreiben habe Seehofer ihm mitgeteilt, dass er keine Notwendigkeit zur Verlängerung der Beihilfezahlungen sehe. Den Tabakbetrieben sei ein hinreichend langer Übergangszeitraum gewährt worden, um sich auf die veränderte Situation einzustellen, so Seehofer.
In einem gemeinsamen Schreiben mit den baden-württembergischen Ministern
Hauk und Pfister hatte Hering Bundesminister Seehofer u. a. gebeten, sich in Brüssel für entsprechende rechtliche Anpassungen einzusetzen. Der EU-rechtlich vorgesehene Wegfall der gekoppelten EU-Tabakprämie wird ab 2010 zu empfindlichen Einkommenseinbußen für die Tabakbauern führen.
Die mangelnde Unterstützung des Bundes sei ein herber Rückschlag für die rheinland-pfälzischen Tabakanbauer, zeigte sich Minister Hering tief enttäuscht. Die Landesregierung habe die Landwirte im Rahmen einer Zwei-Säulen-Strategie unterstützt: Einerseits habe man sich auf Bundes- und europäischer Ebene für eine Verlängerung der Beihilfezahlungen stark gemacht. Andererseits habe man die produktionstechnische und ökonomische Beratung der Betriebe intensiviert und fördere Investitionen in neue Geschäftsfelder.
Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf das länderübergreifende Projekt zur Umstellungsberatung rheinland-pfälzischer und baden-württembergischer Tabakbauern gelegt. Dabei werden unter Einschaltung der Offizialberatung zeitnahe Vorwärtsstrategien unterstützt. Diese dienen sowohl der betriebsindividuellen Analyse und einem dementsprechenden Wissenstransfer als auch insbesondere der Ermutigung Tabak anbauender Betriebe, ihre Kompetenzen und Ressourcen in neue und zukunftsorientierte Geschäftsfelder einzubringen.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Umstellungsberatung stellt die Erzeugung von Trockenkräutern als mögliche Alternativkulturen dar. Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat durch eine entsprechende Rechtsverordnung die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Erzeugung, Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung von Arznei- und Gewürzpflanzen geschaffen. Damit verbunden ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Marktstrukturförderung. (PD)