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26.06.2013 | 09:31 | Soforthilferichtlinie 

Hochwasserhilfe für Thüringer Agrar- und Forstbetriebe ab 1. Juli

Erfurt - Ab kommenden Montag können vom Hochwasser betroffene Thüringer Agrar-, Forst-, Gartenbau- und Fischereibetriebe finanzielle Soforthilfen beantragen.

Hochwasser
(c) proplanta
Das Landeskabinett hat heute dazu die Soforthilferichtlinie Land- und Forstwirtschaft 2013 verabschiedet, die am 1. Juli in Kraft tritt. „Existenziell bedrohte Unternehmen sollen möglichst noch im Juli erste Zahlungen erhalten“, sagte Thüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien nach der Kabinettssitzung in Erfurt.

Die Soforthilferichtlinie sieht Beihilfen zur Behebung von Hochwasserschäden von bis zur Hälfte der Schadenssumme vor. Nicht beihilfefähig sind Schäden, die durch andere Förderungen, Versicherungen oder Spenden ausgeglichen werden. Ab kommenden Montag kann die Soforthilfe bei den örtlich zuständigen Landwirtschafts- und Forstämtern oder, im Falle von Gärtnereien, bei der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau beantragt werden.

Existenziell bedrohte Betriebe, denen zuerst geholfen werden soll, müssen ihre Anträge bis 17. Juli einreichen. Alle anderen haben bis zum 30. August die Möglichkeit, einen Antrag auf Schadensausgleich zu stellen. Bis November 2013 sollen alle Bewilligungen ausgesprochen sein, bis 31. März 2014 alle Zahlungen vorgenommen.

Die Land- und Forstwirtschaft zählt in Thüringen zu den am stärksten vom Hochwasser betroffenen Wirtschaftsbereichen. Die Schäden, die im Mai/Juni direkt durch Hochwasser und Überflutungen in Landwirtschaft, Gartenbau oder Betrieben der Aquakultur verursacht wurden, betragen nach derzeitigen Schätzungen 14,5 Millionen Euro.

Hinzu kommen Schäden im Privatwald von rund drei Millionen Euro. Das genaue Ausmaß der Schäden wird sich erst nach der Ernte im Herbst beziffern lassen. (PD)
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