Nach Angaben des Ministeriums fallen Sport- und Reitpferde nicht unter die EU-Öko-Verordnung und werden von Bayern auch nicht gefördert.
Ökobetriebe erhalten eine Honorierung ihrer Agrarumweltleistungen im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) nur dann, wenn sie die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung gesamtbetrieblich unter anderem auf allen Flächen einhalten. Dazu gehört z. B. der Verzicht auf chemischen Dünger und chemische Pflanzenschutzmittel bei der Bewirtschaftung der Flächen.
Die
EU-Kommission hat der bayerischen Förderpraxis bis 2013 zugestimmt. Von einer Verschwendung öffentlicher Gelder kann laut Ministerium aber auch deshalb nicht die Rede sein, weil ökologische Anbauverfahren im öffentlichen Interesse liegen. Sie führen zu einer übergreifenden Verbesserung insbesondere in den Bereichen Boden, Grund- und Oberflächenwasser,
Biodiversität sowie Klima und Luft. (PD)