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22.04.2015 | 14:40 | Koalitionsgipfel 2015 

Klarstellungen zum Mindestlohn-Gesetz

Berlin - Die SPD rechnet beim Koalitionsgipfel am Sonntag nur mit minimalen Klarstellungen bei den Mindestlohn-Regelungen.

Mindestlohn
(c) proplanta
«Ich gehe davon aus, dass es keine Änderung des Mindestlohn-Gesetzes geben wird», sagte Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht am Mittwoch in Berlin.

Sie geht nur von einzelnen Klarstellungen zu Tätigkeiten etwa in Gastronomie und Landwirtschaft aus. Auf die Frage, ob sie mit Änderungen bei der Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten rechne, sagte sie: «Nein». Die Union kritisiert zu viel Bürokratie und will, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit der Mitarbeiter nur noch bis 1.900 statt derzeit 2.958 Euro Gehalt aufschreiben müssen.

Dabei geht es um Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Das gilt bisher für gewerbliche Minijobber und für Beschäftigte aus neun für Schwarzarbeit anfällige Branchen wie Bau und Gastronomie. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ist seit Januar in Kraft.

Lambrecht rechnet aber mit Klarstellungen und mehr Spielraum zum Beispiel bei ehrenamtlichen Tätigkeiten und für Gastwirte, die für eine abendliche Feier Personal über zehn Stunden einsetzen wollen. Als weiteres Beispiel nannte sie Familienangehörige von Landwirten, die keinen Arbeitsvertrag haben und etwa bei der Ernte helfen.

Die Partei- und Fraktionschefs von CDU, CSU und SPD wollen sich am Sonntagabend im Kanzleramt treffen. Weitere Themen sind die Herausforderung durch steigende Flüchtlingszahlen, die Zukunft des Solidaritätsbeitrags («Soli») und die geplante Klima-Abgabe für über 20 Jahre alte Kohlekraftwerke, um die Klimaziele zu schaffen. (dpa)
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