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18.01.2008 | 12:17 | Gewässerschutz 

Kritik an Düngungsverbot

Hannover - Der Vorstand des Landvolkes Niedersachsen erinnert die Bundesregierung an ihre Zusage, EU-Vorgaben unter der Maßgabe eins-zu-eins in nationales Recht umzusetzen.

Düngungsverbot
(c) proplanta
 Mit den Plänen zur Schaffung eines Umweltgesetzbuches dagegen sieht der Verband in verschiedenen Punkten eine einseitige Verschärfung. Dies betrifft in erster Linie Vorschriften zum Gewässerschutz sowie der Gewässerunterhaltung, aber auch die nach dem Naturschutzgesetz vorgesehene Eingriffsregelung. Entschiedene Kritik entzündet sich an der vorgesehenen Abstandsregelung auf einer Breite von 10 Meter an Wasser führenden Gewässern. Von dieser Regelung würden in Niedersachsen weit mehr als die Hälfte der 160.000 amtlich erfassten Gewässer erfasst.

„Die Bewirtschaftungsauflagen sind mit einer Zwangsstilllegung gleich zu setzen“, verurteilt Landvolkpräsident Werner Hilse die Vorschläge. Vielmehr sollten hier ebenso wie auf allen anderen Flächen die Vorschriften des Fachrechtes und die Auflagen zum Einsatz der jeweiligen Mittel und Stoffe genügen. Nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen sollte in einem neuen Umweltgesetzbuch der Kooperationsgedanke zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, wie er sich in Niedersachsen in jahrelanger Zusammenarbeit bewährt hat, ausgebaut werden und eine Vorrangrolle erhalten. (LPD)
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