Der Landeschef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Martin Kunzmann, wies die Forderung von Hauk am Donnerstag zunächst als «reichlich verquer» zurück und wies darauf hin, dass Arbeiter aus Südosteuropa häufig «Willkür, Schikanen bis hin zur Ausbeutung» ausgesetzt seien.
Hierauf wiederum antwortete Hauk, es gehe «nicht um Ausbeutung, sondern um Chancen für die Arbeiter». Aus seiner Sicht wollen die Arbeiter aus Rumänien und anderen EU-Staaten selbst mehr arbeiten, schließlich seien sie zum Geldverdienen hier.
Derzeit gilt in der Regel eine Maximalarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag. Viel zu wenig und schlecht für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Erdbeer- und Spargelbauer, sagte
Hauk am Mittwoch im Stuttgart Landtag und verstand das als Spitze gegen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).
«Wir brauchen dringend eine Flexibilisierung im Arbeitszeitgesetz», so Hauk. Man könne einem rumänischen Gastarbeiter «nicht sagen, nach zehn Stunden ist aber Schluss und am Wochenende musst du einen Tag aussetzen».
Will die grün-schwarze Landesregierung also einen Vorstoß zur Änderung des Bungesgesetzes unternehmen? Nein, will sie nicht. Denn das ebenfalls CDU-geführte Arbeitsministerium teilte am Donnerstag mit, es gebe schon flexible Ausnahmeregelungen, die sollten beibehalten werden. Seit 2015 sei jedem landwirtschaftlichen Betrieb «mit vertretbarem Aufwand möglich, sich für die Erntesaison tägliche Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden - und damit bis zu 72 Stunden Arbeitszeit pro Wochen - genehmigen zu lassen».
Eine Sprecherin von Hauk sagte, dem Agrarminister sei bei der Landtagsrede nicht bekannt gewesen, dass Saisonarbeiter in Ausnahmen 12 Stunden pro Tag arbeiten dürften. Man bleibe aber bei der Forderung, das Bundesgesetz zu flexibilisieren. Die Regeln seien zu bürokratisch.
Der Landesbauernverband war ähnlicher Auffassung. «Die bestehende Ausnahmeregelung, die ein Arbeiten von in der Regel bis zu 12 Stunden täglich nur auf Antrag erlaubt, ist nicht praxisgerecht», sagte eine Sprecherin. So müsse der Antrag mehrere Monate im Voraus gestellt werden, «also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betriebsleiter nicht ersehen kann, ob und in welchem Umfang eine Ausnahme erforderlich sein wird», monierte der Verband. Zudem seien die Genehmigungspraxis und die Gebührenordnungen der zuständigen Behörden unterschiedlich. «Die Regelung ist insgesamt unflexibel, bürokratisch und praxisfern.» Das Arbeitsministerium müsse tätig werden, so der Verband.
Auch Hans Lehar von der Obst- und Gemüse-Absatzgenossenschaft Nordbaden äußerte sich unzufrieden über die Arbeitszeit-Regeln. Wenn die Ernte anstehe, würden die Maximalzeiten auch mal überschritten, sagte der Geschäftsführer der Genossenschaft. Bei Ämtern könnten zwar Sonderregelungen beantragt werden, damit sei der Branche aber nicht wirklich geholfen, sagte Lehar.