Um den
Bauern im Land
Rechtssicherheit zu geben, solle diese rasch vorgelegt und schon zu Beginn der Düngeperiode im Februar 2022 in Kraft treten, heißt es in einem Antrag der Oppositionspartei für die am Mittwoch beginnende Landtagssitzung.
Die
Verordnung regelt den Einsatz von Dünger auf
Agrarflächen und soll das
Grundwasser vor zu hohen Nitrateinträgen schützen. Die bisherigen, von den Landwirten massiv kritisierten Vorschriften waren Anfang November vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald gekippt worden.
«Landwirten ist nicht daran gelegen, das Grundwasser in Mecklenburg-Vorpommern mit
Nitrat zu belasten. Sie wollen, dass die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten und die damit einhergehenden Beschränkungen auf einer sachlich fundierten Basis erfolgen», erklärte der CDU-Abgeordnete Thomas Diener.
Er teile die Sorge vieler Bauern, dass die Einschränkungen für die Düngergabe auf Grundlage fragwürdiger Messungen erfolgten. Die Auswahl der Messstellen entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, was durch die Richter bestätigt worden sei.
«Nur wenn klar nachgewiesen werden kann, dass die Düngung vor Ort zur Eutrophierung des Grundwasserkörpers geführt hat, sind solche Beschränkungen akzeptabel», betonte Diener. Nicht bedarfsgerechte
Nährstoffversorgung schränke das Pflanzenwachstum ein und schmälere die Erträge.
Landwirtschaftsminister Till
Backhaus (
SPD) hatte das Urteil des Oberlandesgerichts als Pyrrhussieg der klagenden Landwirte bezeichnet. Die vom Gericht kritisierte Regelung habe dazu gedient, Beschränkungen beim Düngemitteleinsatz stärker regionalisieren zu können. Dies sei nun nicht mehr möglich.
Die sogenannten roten Gebiete mit um 20 Prozent verringertem Düngereinsatz müssten neu ausgewiesen werden. Statt 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche könnten dies künftig bis zu 85 Prozent sein.