Der Deutsche
Bauernverband (DBV) begrüßt, dass nach der Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung die landwirtschaftliche Krankenversicherung an dem gesonderten Bundeszuschuss zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben partizipiert.
Damit ist einer Forderung des
DBV entsprochen worden. Entsprechend dem Verhältnis der Anzahl der Versicherten der landwirtschaftlichen Krankenkassen zur Anzahl der Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen erhält die landwirtschaftliche Krankenversicherung im Jahr 2009 von dem Bundesausschuss in Höhe von 4 Milliarden Euro einen Betrag von ca. 49 Millionen Euro. Diese Summe wird sich in den laufenden Jahren entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Erhöhung des Bundeszuschusses entwickeln.
Der DBV hat die im letzten Jahr beschlossene Reform der landwirtschaftlichen Unfallversicherung grundsätzlich begrüßt. Dies gilt insbesondere für die eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge der landwirtschaftlichen Unternehmen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Entscheidenden Anteil wird dabei die Abfindungsaktion für Renten mit einem geringen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit haben. Dieser Erfolg darf jedoch nicht durch eine Absenkung der Bundesmittel im Jahre 2010 gefährdet werden. Daher fordert der DBV, die Bundesmittel weiterhin auf dem bisherigen Niveau von 200 Millionen Euro zu belassen. (DBV)