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09.07.2023 | 04:58 | Europäisches Patentamt 

Mehr als 100 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen in der Schwebe

München / Brüssel - Das Europäische Patentamt (EPA) wird möglicherweise noch zahlreiche Patente auf mit konventionellen Methoden gezüchtete Pflanzen erteilen.

Konventionelle Pflanzenzüchtung
(c) proplanta
Das ist bei einer Anhörung zu dem Thema im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments deutlich geworden. Wie die für Patentrecht zuständige Direktorin Heli Pihlajamaa am Donnerstag (7.7.) erläuterte, sind entsprechende Patente zwar seit Juli 2017 verboten.

Die Große Beschwerdekammer des EPA habe jedoch 2019 entschieden, dass das Verbot nicht rückwirkend anzuwenden sei, so dass sämtliche zuvor eingegangenen Anträge noch beschieden würden. Konkret sind nach Angaben von Pihlajamaa noch mindestens 150 entsprechende Patente in der Schwebe. Sofern die Anträge nach gründlicher Prüfung alle Voraussetzungen erfüllten, würden diese auch bewilligt, stellte die EPA-Direktorin fest.

Die ungewöhnlich langen Genehmigungszeiträume sind nach ihren Worten unter anderem dadurch zu erklären, dass die Bearbeitung auf Eis gelegt worden sei, solange noch rechtliche Unklarheiten vorgelegen hätten. Auch die entsprechende Entscheidung der Beschwerdekammer habe abgewartet werden müssen. Laut Pihlajamaa können die entsprechenden Patente indes vor nationalen Gerichten angefochten werden.

Diese seien auch nicht an die Entscheidung der Beschwerdekammer gebunden. Derzeit sind nach Kenntnis des EPA allerdings an nationalen Gerichten keine Verfahren um Patente auf mit konventionellen Methoden erzeugte Pflanzen anhängig. Mit Blick auf die neuen Züchtungstechniken erklärte die EPA-Direktorin, dass beispielsweise CRISPR/Cas als technisches Verfahren einzustufen sei und damit grundsätzlich die Möglichkeit der Patentierbarkeit gegeben sei.

Allerdings müssten noch weitere Kriterien erfüllt werden, wie etwa die Neuentwicklung. Bereits aus der Natur bekannte Eigenschaften könnten somit nicht patentiert werden, unterstrich Pihlajamaa. Teil jedes Antrags sei außerdem eine Ausschlussklausel, die alle Pflanzen und Produkte aus konventioneller Zucht vom beantragten Schutz ausnehme.
AgE
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