Der Betrag ergebe sich aus 123 Anträgen, die bis Stand Freitag bewilligt worden seien, teilte
Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff mit. «Der Großteil ist bereits ausgezahlt. Die Anträge wurden mehrheitlich von Landwirtschaftsbetrieben gestellt», ergänzte der Linke-Politiker. Bis 31. Mai 2020 könnten weiterhin die Soforthilfen beantragt werden.
Betriebe und Soloselbstständige können unter gewissen Voraussetzungen seit dem 9. April bei der Thüringer Aufbaubank die Gelder anfordern, wenn sie in Folge der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Die Höhe der Hilfen ist nach Anzahl der Beschäftigten eines Betriebs gestaffelt und reicht von 9.000 bis 30.000 Euro.
Über 2 Millionen Euro Corona-Hilfen an Land- und Forstwirte gezahlt
Sachsen-Anhalt hat in der Corona-Krise bisher Soforthilfen an 235 Landwirte und
Betriebe der Forstwirtschaft gezahlt. Insgesamt seien dabei bis zum 3. Mai mehr als 2,1 Millionen Euro geflossen, teilte
Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert am Freitag mit.
«Ich hoffe, dass die schnellen und unbürokratischen Hilfen ihre Wirkung entfalten und uns die Betriebe erhalten bleiben», sagte die Grünen-Politikerin. «Vor allem die Gartenbaubetriebe hat es zum Anfang der Saison stark getroffen.»
Die Zahlungen sind Teil der Soforthilfen für kleine und mittlere Betriebe. Diese seien in letzter Minute, auch auf Anstreben Sachsen-Anhalts, für
Förster und Landwirte geöffnet worden, sagte Dalbert. Die Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das
Landwirtschaftsministerium wies am Freitag darauf hin, dass kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen über die Soforthilfen hinaus bei der Landwirtschaftliche
Rentenbank ein kostenloses Darlehnen von vier oder sechs Jahren beantragen können. Das Land übernehme dafür die Bürgschaft.