Darauf weist aus aktuellem Anlass Landwirtschafts- und
Umweltminister Dr. Till
Backhaus hin. „Der Boden ist nach dem Dauerfrost der vergangenen Tage zentimetertief durchgefroren und kann die Nährstoffe nicht aufnehmen. Ein Abschwemmen der
Gülle ins Oberflächenwasser ist nicht auszuschließen“, so der Minister. „Landwirten, die
Wirtschaftsdünger auf den gefrorenen, unbewachsenen Acker bringen, droht nach einer Anzeige ein Bußgeld und die Kürzung ihrer EU-Direktzahlungen“, sagte Minister Backhaus.
Trotz Auslaufens der
Sperrfrist für stickstoffhaltige
Düngemittel am 31. Januar bleibt das Ausbringen von Gülle, Jauche, Gärresten aus Biogasanlagen, Geflügelkot und
Mineraldünger verboten, wenn der Boden gefroren, wassergesättigt oder schneebedeckt ist. Auf bewachsenen Böden kann das Ausbringen dennoch an solchen Tagen erlaubt sein, für die der Deutsche Wetterdienst eine Auftauschicht prognostiziert, wenn der Boden nach dem Auftauen nicht wassergesättigt und ein Abschwemmen nicht zu befürchten ist.
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes ist der Boden im Land derzeit zwischen 9 und 20 Zentimeter tief gefroren. Karten zu Bodenfrosttiefe und Auftauschichten können auf den Seiten des
DWD abgerufen werden.