Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
25.12.2007 | 10:32 | Breitbandversorgung 

Ministerrat gibt grünes Licht für Deutschlands umfassendste Breitband-Initiative Ländlicher Raum

Stuttgart -  „Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten aufbauend auf den langjährigen, erfolgreichen Maßnahmen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Deutschlands die umfassendste Breitband-Initiative Ländlicher Raum gestartet.“ Dies teilte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag mit. 

Breitbandkabel
(c) electriceye - fotolia.com
Die Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg verfolge das Ziel, eine flächendeckende Versorgung der ländlichen Räume mit Breitbandinfrastruktur zu erreichen. Damit solle eine digitale Kluft zwischen den Verdichtungsräumen und dem Ländlichen Raum verhindert werden, da der Anschluss an die Breitbandinfrastruktur wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und entscheidend für die Attraktivität des ländlichen Raums ist.
 
Die Versorgung Baden-Württembergs mit Breitbandanschlüssen insgesamt sei als gut einzustufen, allerdings ergibt sich bei genauer Betrachtung örtlich ein sehr unterschiedliches Bild. Insbesondere in den ländlichen Räumen mit geringer Einwohnerdichte und einer dispersen Siedlungsstruktur verfügten viele Gemeinden entweder über eine nicht flächendeckende Breitbandinfrastruktur und/oder über eine qualitativ nicht ausreichende Versorgung. Geographisch betrachtet liege der Schwerpunkt dieser Gemeinden im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und entlang der Landesgrenze zu Bayern.
 
„Der Ministerrat hat im Rahmen des ‚Impulsprogramms Baden-Württemberg’ beschlossen, 20 Millionen Euro für Modellprojekte zur Breitbandverkabelung im Ländlichen Raum in den Jahren 2008 und 2009 einzusetzen“, teilte Peter Hauk mit. Darüber hinaus beabsichtige der Bund, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ( GAK ) im Zeitraum von 2008 - 2010 um jährlich 10 Millionen Euro zweckgebunden für die Breitbandversorgung ländlicher Räume aufzustocken. Von diesem bundesweiten Mittelvolumen würden auf Baden-Württemberg pro Jahr circa eine Million Euro entfallen.
 
„Nach derzeitigem Kenntnisstand dürften die Kosten für einen flächendeckenden Breitbandausbau des gesamten ländlichen Raums Baden-Württembergs im Milliardenbereich liegen“, sagte der Minister. Aus dem Finanzvolumen werde ersichtlich, dass ein Großteil der Breitbanderschließung des ländlichen Raums über den Wettbewerb erfolgen muss. Ein Zuschussprogramm mit deutlich geringerem Mittelvolumen müsse deshalb so ausgestaltet sein, dass mit den geringen Mitteln der höchst mögliche Effekt für das Ziel einer direkten Glasfaserversorgung der Gemeinden und ihrer Gemeindeteile erreicht und darüber hinaus der Wettbewerb belebt wird. Des Weiteren sei bei Fortführung der bisherigen, langjährigen Maßnahmen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum ein flankierendes Maßnahmenpaket erforderlich, welches den Breitbandausbau erleichtert und den Wettbewerb befördert. 


Umfang und Gegenstand der Förderung

Das Gesamtfördervolumen beträgt in den Jahren 2008 und 2009 zusammen 22 Millionen Euro. Davon entfallen 20 Millionen Euro auf Landesmittel aus dem "Impulsprogramm Baden-Württemberg" und zwei Millionen Euro auf Bundesmittel aus der GAK . Die vom Bund beabsichtigte Förderung der Breitbandversorgung aus der GAK wurde vom entsprechenden Planungsausschuss ( PLANAK ) beschlossen und die Bundesrichtlinie muss noch bei der EU notifiziert werden.

Das Ziel einer möglichst flächendeckenden Erschließung des Ländlichen Raums mit Breitbandinfrastruktur kann nur erreicht werden, wenn die Breitbandförderung in den Folgejahren vom Land weitergeführt wird. Hierzu ist eine Folgefinanzierung ab dem Jahr 2010 zu prüfen.

Gefördert werden Modellprojekte , welche sich insbesondere durch die Anpassungsfähigkeit der Infrastruktur an neue Entwicklungen auszeichnen. Die Förderung richtet sich nach der ELR-Richtlinie . Bei Zuwendungen für Modellprojekte zur Breitbandverkabelung im Ländlichen Raum ist dabei sicherzustellen, dass aus kommunalen Mitteln ein finanzieller Beitrag mindestens in gleicher Höhe geleistet wird.

Des Weiteren werden Breitbandtrassen mit den Ziel einer direkten Glasfaserversorgung der Gemeinden und ihrer Gemeindeteile gefördert. Sie bilden neben den Modellprojekten einen Förderschwerpunkt. Unter Breitbandtrassen wird primär die Verlegung von Leerrohren nach dem Standard 3fach DN 50 einschließlich der hierfür gegebenenfalls erforderlichen Tiefbauarbeiten verstanden. Förderanträge sollen auf der Grundlage einer Gemeindekonzeption für die Breitbandinfrastruktur gestellt werden, die mit den Nachbargemeinden und dem betroffenen Landkreis abgestimmt sein sollte. Die Förderung erfolgt nach möglichst einfachen Grundsätzen und wird mit einer Dokumentationspflicht verbunden.

Die Anlage und Förderung der Breitbandtrassen kann optimal mit den von der EU im Oktober 2007 auf Betreiben des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum notifizierten "Eckpunkte zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg" für Städte und Gemeinden (Staatliche Beihilfe Nr. N 570/2007 - Deutschland) kombiniert werden. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat mit der EU ein Verfahren entwickelt, welches gemeindewirtschaftsrechtlich und EU-rechtlich zulässige Beihilfen von Gemeinden an Netzbetreiber bis zu 75.000 Euro pro Einzelvorhaben ermöglicht. Die von den Breitbandanbietern geforderten finanziellen Leistungen beziehen sich häufig auch auf die Neuanlage von Breitbandtrassen (Tiefbauarbeiten und Verlegung von Leerrohren). Mit einer Förderung der Breitbandtrassen kann die von den Breitbandanbietern geforderte finanzielle Leistung der Gemeinden spürbar gesenkt werden oder ganz entfallen.

Deshalb werden auch die Zuschüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert, die diese im Rahmen der auf Antrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum von der EU notifizierten "Eckpunkte zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg" (Staatliche Beihilfe Nr. N 570/2007 - Deutschland) an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen geben.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der ELR-Richtlinie und beträgt bis zu 40 Prozent des Beihilfebetrags nach den oben genannten notifizierten "Eckpunkten". (PD)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken