SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher teilte mit, er setze auf den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Durchsetzung parlamentarischer Interessen: «Die Alleinherrschaft der CSU mit absoluter Mehrheit verleitet sie zu selbstherrlichen Entscheidungen, die von der bayerischen Verfassung nicht gedeckt sind.» Der
Gesetzentwurf zur Volksbefragung sei nicht verfassungskonform, betonte Rinderspacher. «Sollte die CSU ihren jetzigen Plan unverändert im Alleingang durchpeitschen, werden wir gerichtlich dagegen vorgehen.»
Die CSU-Staatsregierung will der Bevölkerung ein Mitspracherecht bei großen Verkehrsprojekten und anderen wichtigen Entscheidungen geben. Eine Volksbefragung soll aber nur von Regierung und Landtag gestartet werden können - weder allein von der Opposition noch von Bürgern.
Gegen den erbitterten Widerstand der Opposition im Landtag hatte die CSU das Windradgesetz beschlossen. Demnach muss der Abstand einer Windkraftanlage zum nächsten Wohnhaus in Zukunft das Zehnfache der Höhe betragen - es sei denn, eine Kommune weicht per Beschluss davon ab. Freie Wähler und Grüne hatten bereits im Herbst angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. (dpa/lby)