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07.01.2015 | 14:15 | Düngepraxis 

Neue Düngeverordnung nicht praxisgerecht

Bonn - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am 18. Dezember 2014 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt.

Festmist
Pflanzen müssen dann ernährt werden, wenn ein Bedarf besteht. (c) proplanta
„Die neuesten geplanten Verschärfungen, die der Entwurf vorsieht, würden die Düngepraxis nochmals drastisch beschränken. Das Ziel der bedarfsgerechten Pflanzenernährung wird immer mehr aus den Augen verloren“, kommentierte der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) den Entwurf.

Der RLV sieht die große Gefahr, dass die vielen kleineren und mittleren Betriebe durch die teils überzogenen Auflagen, wie etwa die Einführung einer Sperrfrist für Festmist- und Kompostausbringung, erheblich in ihrer Wettbewerbskraft gefährdet werden. Die längere Lagerung von Mist könne sich dann zu einem echten Problem entwickeln. Dabei sei gerade die Mistausbringung in den Wintermonaten unter den Gesichtspunkten des Boden- und Gewässerschutzes gut möglich.

Einerseits fördere das Land NRW im Rahmen von Agrarumweltprogrammen die Haltung von Tieren auf Stroh und sehe hierin einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz, andererseits werde nun die Ausbringung des hiermit verbundenen Festmistes drastisch erschwert. Das politisch Gewollte werde ins Gegenteil verkehrt, so der RLV. Die für den Herbst vorgesehenen Beschränkungen der Menge von gerade einmal 1 kg/m², beispielsweise bei Rindermist, sei selbst mit der modernsten Ausbringtechnik wohl nicht zu realisieren.

Auch die Verbesserung der Humusbilanz von Ackerböden sei durch die Vorgaben und Beschränkungen der Anwendungen von Komposten im Herbst nicht mehr sachgerecht zu realisieren. Wer den Ressourcenschutz ernst nehme, wisse dabei um die Notwendigkeit des Komposteinsatzes, der auch im Rahmen der fachgerechten herbstlichen Ausbringung dem Gewässerschutz nicht entgegenlaufe. Schließlich enthalte Kompost nur wenig verfügbaren Stickstoff, der durch den Anbau von Zwischenfrüchten gut im Boden gehalten werden könne, betont der RLV.

Die insgesamt geplante drastische Einschränkung der Herbstdüngung bringt nach RLV-Angaben nicht zwingend einen Fortschritt beim Gewässerschutz mit sich. So müssten Zwischenfrüchte ausreichend ernährt werden, damit diese effizient den Stickstoff im Boden binden könnten. Dies sei die Erfahrung aus mehr als 20 Jahren kooperativer Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserschutz im Rheinland. Hierzu bedürfe es gerade unter den Bedingungen in den rheinischen Betrieben einer bedarfsgerechten Düngung im Herbst. Diese wäre durch die restriktiven Vorgaben des vorliegenden Verordnungsentwurfes nur eingeschränkt gedeckt. Ebenso könne sich das Verbot der Düngung des Gemüses im Winter aus Sicht des Gewässerschutzes zum Bumerang entwickeln. Pflanzen müssten dann ernährt werden, wenn ein Bedarf besteht, so der RLV. (RLV)
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