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27.08.2023 | 13:10 | THG-Emissionen 

Niedersachsen: Verbände bemängeln geplantes neues Klimaschutzgesetz

Hannover - Der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzes in Niedersachsen stellt das Landvolk nicht zufrieden.

Torfabbau
Landvolk kritisiert vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzes bei der Anhörung im Umweltausschuss - Padeken warnt vor gravierenden negativen Folgen für den Berufsstand - Bedenken gegen beschleunigte Minderungsziele - Industrieverband Garten will Verbot von Torfabbau verhindern. (c) proplanta
Im Umweltausschuss des Landtags in Hannover äußerte der Landesbauernverband am Montag (21.8.) bei einer öffentlichen Anhörung deutliche Kritik an den Plänen, die vor allem eine Reform des „Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ (NKlimaG) vorsehen.

„Das Gesetz wird in dieser Form den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft noch nicht gerecht“, monierte Vorstandsmitglied Dr. Karsten Padeken. Würde das Gesetz so umgesetzt, wäre es das „Aus für große Teile der Landwirtschaft in Niedersachsen“. Besorgt zeigt sich der Verband vor allem über den ambitionierten Zeitplan, den die Fraktionen von SPD und Grünen vorgelegt haben. Demnach soll das Land die Treibhausgas-(THG)-Emissionen schneller verringern und bereits 2040 klimaneutral sein.

Das derzeit geltende Klimagesetz sieht eine Treibhausgas-Neutralität bis 2045 vor. Nach den Plänen von Rot-Grün in Hannover sollen sich die THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 75 % und bis 2035 um 90 % gegenüber 1990 verringern. Aber die Klimaziele der Landesregierung seien so nicht auf die Landwirtschaft übertragbar, gab der Landvolkverband zu bedenken.

Auf der einen Seite fielen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung „unvermeidbar“ THG an, aber zugleich würden CO2 in Nahrungsmitteln und Grundstoffen für die Industrie eingelagert oder Bioenergie für den Energie- und Verkehrssektor bereitgestellt. So ist es beispielsweise laut Padeken „unvertretbar“, wenn Dauergrünland in Niedersachsen aus Gründen des Klimaschutzes nicht mehr genutzt werden soll und dafür andernorts der Ackerfutterbau zur Kompensation der wegfallenden Milch- und Rindfleischerzeugung ausgedehnt würde. Zudem vermisst der Verband im Gesetzentwurf eine Abschätzung, wie sich die Pläne auf die Wirtschaft auswirken werden.

Gartenbranche gegen Torfabbauverbot



Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus auch Änderungen am Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) vor, in dem unter anderem ein Torfabbauverbot gesetzlich verankert werden soll. Das stößt beim Industrieverband Garten (IVG) auf Widerstand.

Ein vom Verband beauftragtes Gutachten der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte kommt zu dem Schluss, dass dem Bundesland keine Gesetzgebungskompetenz in dieser Sache zusteht. Zudem äußern die Gutachter verfassungsrechtliche Bedenken. Das Gesetz verstoße demnach in der aktuellen Form gegen mehrere Grundrechte von torfabbauenden Unternehmen. Dazu zähle das Grundrecht auf Berufsfreiheit.

„Dem tiefgreifenden und schwerwiegenden Eingriff in Form eines Berufsverbots steht kein realer Nutzen in Bezug auf die Ziele des Klima- und Umweltschutzes gegenüber, da der dringend benötigte Torf stattdessen importiert wird und heutzutage keine lebenden Moore mehr für den Torfabbau verwendet werden“, gab der IVG-Referatsleiter Gartenbau und Umwelt, Philip Testroet, anlässlich der Anhörung zu bedenken. Der Industrieverband hofft nun, dass die Passagen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geändert werden.
AgE
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