Wie die CDU-Politikerin in der vergangenen Woche im zuständigen Ausschuss des Landtags berichtete, befasst sich das Kabinett der Landesregierung derzeit mit dem Entwurf eines Artikelgesetzes zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben, das in den
Bundesrat eingebracht werden soll. Damit soll laut Otte-Kinast auch eine
Ausnahmeregelung für Gemeinden mit einer besonders hohen Geflügeldichte geschaffen werden, so dass dortige Putenhalter ihre Ställe für andere Tierarten nutzen können.
Konkret nannte die Ministerin die
Umnutzung offener Putenställe zu zwangsbelüfteten Hähnchenställen. Putenhaltungen seien aufgrund der offenen Gestaltung der Ställe sehr anfällig für einen Eintrag der Geflügelpest. Zugleich seien die
Betriebe in der Regel eher flächenschwach und würden bei der derzeitigen Gesetzeslage bei einem Umbau und Wechsel des Haltungsverfahrens ihren Privilegierungstatbestand verlieren; damit sei ein Umstieg „praktisch nicht möglich“.
Laut der Ministerin könnte aber gerade ein Umbau von Putenhaltungen in Masthühnerhaltungen einen Beitrag zur Reduktion der Seuchenausbrüche leisten. Langfristig sollten Geflügelproduktionssysteme, die sehr anfällig für die Geflügelpest seien, umstrukturiert werden; in diesem Zusammenhang nannte Otte-Kinast auch die Verringerung der Dichte kommerzieller Geflügelhaltungen in Gebieten mit einer hohen Geflügeldichte. Für die kommenden Wochen erwartet die Ministerin eine deutliche Erhöhung des Infektionsdrucks durch die Geflügelpest.
Der Vogelzug habe bereits begonnen und werde stark zunehmen. Es sei damit zu rechnen, dass mit den Wanderungen junge Wildvögel ohne ausreichenden Immunschutz nach Mitteleuropa kämen und sich hier mit dem Virus infizierten. Zusätzlich bestehe die Gefahr, dass die Zugvögel neue Geflügelpestviren mitbrächten.
Nach Angaben der Ressortchefin haben die Ausbrüche der
Seuche in Niedersachsen zuletzt wieder zugenommen. Seit dem 1. Juli hätten bereits rund 616.000 Vögel getötet werden müssen. Die geschätzten Kosten allein für die bisher beantragten Entschädigungen und Tötungsmaßnahmen beliefen sich auf 4,9 Mio Euro.