Nach einem Antragsentwurf, den die Landesregierung möglicherweise nächste Woche in der Bundesratssitzung einbringen wird, soll das mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft tretende Verbot der betäubungslosen
Kastration ausgesetzt werden, bis ein zugelassenes Narkosemittel seit drei Monaten im Handel verfügbar ist, längstens jedoch bis Ende 2020. Der Vorschlag orientiert sich am Antrag Baden-Württembergs, der im
Agrarausschuss der
Länderkammer nur knapp gescheitert war. Allerdings war darin eine Verlängerung der
Übergangsfrist bis maximal Ende 2021 vorgesehen.
Unterdessen hat sich Mecklenburg-Vorpommerns
Landwirtschaftsminister Dr. Till
Backhaus erneut für einen Kompromiss ausgesprochen. Die Entscheidung für eine befristete Fortführung der betäubungslosen
Ferkelkastration dürfe „keine Frage parteipolitischer Programmatik sein“. Stattdessen müsse man eine „sachorientierte Lösung“ finden, heißt es in einem Schreiben des SPD-Politikers an seine Länderkollegen sowie maßgebliche Akteure auf Bundesebene.
Vor einem Strukturbruch in der Sauenhaltung warnte erneut die stellvertretende Vorsitzende des CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann. „Wir brauchen Lösungen, die den Betrieben
Luft zum Atmen lassen“, so Connemann in der gestrigen Haushaltsdebatte des Bundestages. Die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe,
Marlene Mortler, sprach von „Endzeitstimmung“ in vielen Betrieben und mahnte dringend eine sachgerechte politische Entscheidung an. Grünen-Agrarsprecher
Friedrich Ostendorff warf Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Versäumnisse der Lösung der drängenden Probleme in der Schweinehaltung vor.