Einem entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen von
SPD und
CDU stimmte der Landtag am Donnerstag bei Gegenstimmen der Grünen zu.
Die Landesregierung soll demnach im Bund auch darauf hinwirken, dass eine Untergrenze definiert wird, die für den Erhalt der Wölfe nötig ist. Damit sollen «die Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum» stärker berücksichtigt werden.
Jäger und Naturschützer hatten allerdings im Vorfeld gesagt, dass die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht vergleichsweise geringe Auswirkungen hätte. Denn nach EU- und Bundesrecht sei der Wolf unabhängig vom Jagdrecht des Landes weiterhin umfassend geschützt.
Derzeit leben 35 Wolfsrudel und zwei Wolfspaare in Niedersachsen.
Umweltminister Olaf Lies (SPD) erklärte im Landtag, die Zahl der Wolfsrudel sei zuletzt um 60 Prozent pro Jahr, die der Wölfe um 30 Prozent pro Jahr gestiegen. Rund 1.500 Tiere jährlich würden mittlerweile von Wölfen gerissen. Das Land brauche daher konsequenten Schutz von Herdentieren und Unterstützung für Weidetierhalter.
Der FDP-Agrarpolitiker Hermann Grupe kritisierte, die Zahl der Wölfe sei mit derzeit 350 schon heute zu hoch. «Einzelne Tiere per Ausnahmegenehmigung zu entnehmen, reicht nicht aus», sagte er. «Der Wolf muss wie jedes andere Wildtier bejagt und auf ein erträgliches Maß reduziert werden können.» Ansonsten werde Weidetierhaltung in Niedersachsen bald nicht mehr möglich sein.
Christian Meyer von den Grünen verwies dagegen auf Umfragen, wonach eine Mehrheit der Niedersachsen eine stärkere Bekämpfung der Wölfe ablehne. Auch seine Partei stimme der Tötung auffälliger Wölfe zu. Man dürfe aber «nicht einfach beliebige Wölfe abschießen».