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28.10.2023 | 00:02 | Energiewende 

NRW vereinfacht Bauvorschriften für Windkraft, Solar und Wärmepumpen

Düsseldorf - Vereinfachte Bauvorschriften für Windkraft, Wärmepumpen und Solaranlagen: Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstagabend die Änderung der Landesbauordnung verabschiedet.

Bauvorschriften
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Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll in NRW einen Schub bekommen. Die Bauvorschriften werden in vielen Bereichen erleichtert - nicht aber für Schottergärten. (c) proplanta
Für den Gesetzentwurf der Landesregierung stimmten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. Die Opposition aus SPD, FDP und AfD stimmte geschlossen dagegen. Mit der Neufassung der Bauordnung sollen der Ausbau der erneuerbaren Energien und Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden. Emissionen bei Gebäuden sollen eingespart werden. Auch das Bauen mit Holz wird künftig unterstützt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Einzelheiten:

Windkraft

Das bauaufsichtliche Verfahren für Windkraftanlagen wird vereinfacht. Vorgaben, die über EU-Recht hinausgehen, werden künftig vom Baurecht in NRW nicht mehr verlangt. Der Abstand von Windrädern zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden soll sich künftig nur noch nach 30 Prozent ihrer größten Höhe statt bisher 50 Prozent ihrer Höhe richten. Auf Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten richten sich die Abstände nach 20 Prozent ihrer Höhe.

Solarenergie

Die baurechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern zu Nachbargrundstücken fallen weg. Für neue Nichtwohngebäude soll ab 1. Januar 2024 eine Solaranlagenpflicht gelten, für neue Wohngebäude ein Jahr später. Entscheidend ist der Tag des Eingangs des Bauantrags. Die meisten Bauherren von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern bestücken ihre Dächer schon heute freiwillig mit Photovoltaik.

Wärmepumpen

Auch für Wärmepumpen soll es keine Mindestabstände zu Nachbargrundstücken mehr geben. Gleichwohl müssen die Pumpen leise sein: Die Lärmvorgaben bleiben unverändert.

Wasserstoff

Kleinere Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff werden nicht dem Baurecht unterstellt werden, sondern «verfahrensfrei». Voraussetzung ist, dass der Wasserstoff dem Eigenverbrauch dient. Dies gilt auch für Gasspeicher bis 20 Kilogramm Volumen.

Mobilfunk

Für den Ausbau des Mobilfunks gibt es weitere Erleichterungen. Antennen im Außenbereich unterliegen keinen Höhenbegrenzungen mehr und auch keinem bauordnungsrechtlichen Verfahren. Damit soll besonders die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards unterstützt werden. Provisorische Antennen dürfen bis zu vier Jahre stehen.

Baugenehmigungen

Erleichterungen bei Baugenehmigungen sind ein Schwerpunkt des Gesetzes. So sollen Bauanträge künftig als Mail eingereicht werden können und nicht mehr nur in Papierform in mehrfacher Ausführung. Auch das Umbauen und die Umnutzung älterer Gebäude soll vereinfacht werden.

Schottergärten

Das bestehende Verbot von Schottergärten, also versiegelten Steinflächen statt Pflanzengärten, wird präzisiert. Gerade angesichts zunehmender Starkregen müssten Gartenflächen wasseraufnahmefähig bleiben. Die Steinwüsten erhitzten zudem die Umgebung und seien schlecht für die Artenvielfalt.

Kritik

Aus Sicht der Opposition wurde die Novelle mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten und ohne ausreichende Beratungszeit durch das Parlament gepeitscht. Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) räumte mit einer Anlehnung an ein Zitat des Kölner Fußballers Lukas Podolski noch ausstehende Feinheiten ein: «Jetzt müssen wir die Köpfe hochkrempeln und die Ärmel natürlich auch.» Dennoch gelte: «Sei schlau, mach Bau - und das geht am besten mir dieser Bauordnung.»
dpa/lnw
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