Darin hat er den EU-Agrarrat aufgefordert, in den jetzt anstehenden Entscheidungen zum Health Check die deutschen Anliegen zu berücksichtigen. Der Offene Brief im Wortlaut:
Anliegen der deutschen Landwirtschaft im Health Check durchsetzen!
Der Deutsche
Bauernverband (
DBV) fordert den EU-Agrarrat auf, in den jetzt anstehenden Entscheidungen zum Health Check die deutschen Anliegen zu berücksichtigen. Das heißt:
1.Keine höhere Modulation
Bei der Umsetzung der GAP-Reform von 2003/2004 ist Deutschland mit der vollständigen Entkopplung und mit der Umstellung auf die regionale Einheitsprämie besonders weit gegangen. Diese tiefgreifenden Veränderungen verlangen deshalb eine politisch verlässliche und ungeschmälerte Gewährung der EU-Direktzahlungen bis 2013. Die Zahlungen tragen zur Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft bei und sind ein Teilausgleich für die hohen europäischen Standards, die nicht über den Markt abgegolten werden.
Deshalb müssen weitere Kürzungen der EU-Direktzahlungen, sei es in Form einer höheren Modulation, sei es über eine größenabhängige Staffelung oder über höhere Untergrenzen strikt abgelehnt werden. Auch eine zusätzliche Kürzung über den so genannten Artikel 68 (bisher Art. 69) ist nicht akzeptabel.
2.Entbürokratisierung von Cross Compliance statt Verschärfung
Im Health Check wollte die
EU-Kommission die Umwelt- und Tierschutzregelungen bei Cross Compliance entbürokratisieren. Doch die derzeit auf dem Verhandlungstisch liegenden Änderungsvorschläge der EU-Kommission werden diesem Ziel nicht gerecht. Die EU-Kommission will mit neuen Prüfbereichen (z. B. Gewässerrandstreifen) Cross Compliance verschärfen und den Gesetzeswust nicht entschlacken.
Der Agrarministerrat muss eine wirksame Vereinfachung von Cross Compliance durchsetzen. Entbürokratisierung ist gerade in diesem Bereich dringend notwendig.
3.Schaffung eines Milchfonds und Verzicht auf Quotenerhöhung
In der Milchpolitik müssen mit Blick auf das Auslaufen der Milchquotenregelung 2015 EU-Begleitmaßnahmen im Rahmen eines „Milchfonds“ beschlossen werden, der mit vorhandenen EU-Finanzmitteln ausgestattet wird. Einem weiteren Anheben der Milchquoten (z. B. 5 x 1 Prozent) ohne Rücksicht auf die Marktlage dürfen die Agrarminister nicht zustimmen. Einer Quotenerhöhung wäre angesichts der Marktlage und des Preisverfalls beim Milchgeld der Milchbauern ein Affront gegenüber dem in der EU wichtigsten Milchproduktionsland Deutschland. (DBV)