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28.04.2009 | 06:17 | Patentrechte 

Patente dürfen Zuchtarbeit der Landwirte nicht behindern

München/Berlin - Die traditionelle Zuchtarbeit der Landwirte darf nach Aussage von Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner nicht durch Patente behindert oder gar unmöglich gemacht werden.

Biopatente
(c) proplanta
Der Freistaat hat deshalb am Montag im Agrarausschuss des Bundesrates einen Antrag eingebracht, der eine Initiative des Landes Hessen aufgriff und um weitere, für Züchter und Landwirte bedeutende Punkte ergänzt. Der bayerische Antrag, der eine klare Mehrheit der Länder erhalten hat, fordert die Bundesregierung auf, sich für notwendige Änderungen der EU-Biopatentrichtlinie einzusetzen. „Wir nehmen die Besorgnis der Landwirte sehr ernst“, sagte Bayerns Landwirtschaftminister Helmut Brunner dazu in München.

Weder die Züchtungsverfahren, die von den Bauern schon seit Jahrhunderten an-gewendet werden, noch die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen dürften unter Patentschutz gestellt werden – auch dann nicht, wenn zu traditionellen Zuchtverfahren ein technischer Schritt hinzukommt, wie beispielsweise ein Gentest zur Selektion von Zuchttieren. Darüber hinaus müsse sicher gestellt sein, dass die Vielfalt von Tieren und Pflanzen auf keinen Fall durch Patente gefährdet werde. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft verfolgt bereits seit längerer Zeit die Anmeldung und die Erteilung von Patenten im Bereich der Tierzucht kritisch. (PD)
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