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12.02.2024 | 11:09 | Patentrecht 

EPA bestätigt Salatpatent

München - Die Patenterteilung auf eine Salatzüchtung EP2966992 ist rechtens. Ein Schiedsgericht des Europäischen Patentamtes (EPA) hat den Einspruch vom Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ am Mittwoch (8.2.) zurückgewiesen.

Bio-Patent?
Der Patentantrag ging bereits 2014 ein, weshalb laut der Behörde die Erteilung für rein durch Zufallsmutagenese erzeugte Eigenschaften noch rechtens ist. (c) proplanta
Konkret geht es um einen Salat, dessen Samen auch bei höheren Temperaturen noch keimfähig sind. Diese Eigenschaft wurde durch Zufallsmutagenese erzeugt. Beantragt worden war das Patent bereits im Jahr 2014, und zwar von der niederländischen Firma Rijk Zwaan. Nach vier Jahren Prüfung hatte die EPA dem Antrag 2018 stattgegeben.

Der Vertreter von „Keine Patente auf Saatgut!“, Christoph Then, erklärte nach der Entscheidung, dass die derzeitige Praxis des EPA nicht vom geltenden Recht gedeckt sei. Überdies richte sich diese gegen die Interessen der Öffentlichkeit. Von der Politik forderte Then, die Erteilung weiterer solcher Patente zu stoppen.

EPA sieht sich im Recht



Ein Sprecher des EPA erklärte auf Anfrage von AGRA-EUROPE, dass die Mitglieder des Europäischen Patentamtes die Regeln bei der Vergabe von Pflanzenpatenten am 1. Juli 2017 angepasst hätten. Seitdem dürften eingehende Patentanträge auf Pflanzen, die ausschließlich über konventionelle Züchtungsverfahren hergestellt worden sind, nicht mehr akzeptiert werden. „Diese Praxis wird strikt befolgt“, betonte der Sprecher.

Zugleich stellte er aber klar, dass die neue Regelung nicht „retroaktiv“ - also rückwirkend - gelte. Patentanmeldungen, die vor Juli 2017 eingereicht worden seien, würden daher nach dem vorherigen Rechtsstand beurteilt. „Das genannte Patent wurde 2014 angemeldet und muss somit nach Maßgabe der Rechtslage von vor 2017 behandelt werden“, konstatierte der EPA-Sprecher.
AgE
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