28.07.2009 | 16:41 | Pensionsversicherung
Pflege eines nahen AngehörigenWien - Alle Personen, die einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 3 in häuslicher Umgebung pflegen, können sich ab 1. August 2009 zeitlich unbegrenzt und beitragsfrei in der Pensionsversicherung versichern. |
(c) proplanta "Damit werden die großartigen Leistungen, welche die pflegenden Angehörigen erbringen, auch in der Öffentlichkeit entsprechend anerkannt", so Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Ing. Franz Reisecker.
Die Pensionsversicherungsbeiträge werden bereits ab Pflegegeldstufe 3 vom Bund zur Gänze übernommen. Bisher war die beitragsfreie Pensionsversicherung von pflegenden Angehörigen erst ab Pflegegeldstufe 5 möglich und zeitlich auf maximal vier Jahre befristet.
Es bestehen zwei Möglichkeiten der beitragsfreien Pensionsversicherung von pflegenden Angehörigen. Einerseits ist nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung die Weiterversicherung bei der bisherigen Pensionsversicherungsanstalt möglich. Dabei werden die Pensionsversicherungsbeiträge vom Bund nach der bisherigen Pensionsbeitragsgrundlage geleistet.
Die zweite Möglichkeit besteht in der Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten. Hier ist Voraussetzung, dass die Arbeitskraft durch die Pflege erheblich beansprucht wird. Es kann daher die Selbstversicherung auch neben einer Berufstätigkeit mit aufrechter Pensionsversicherung abgeschlossen werden. Die berufliche Tätigkeit muss allerdings auf maximal 30 Wochenarbeitsstunden reduziert werden. Die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung beträgt in diesem Fall € 1.493,04 monatlich.
Sozialrechtliche Nachteile endlich beseitigt
"Gerade im bäuerlichen Bereich erfolgt die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen fast ausschließlich im Familienverband. Sie stellt vor allem für die pflegenden Bäuerinnen auch eine massive Belastung dar", so Reisecker, "Durch die gute pensionsversicherungsmäßige Absicherung der pflegenden Angehörigen wird die Pflege zu Hause ohne sozialrechtliche Nachteile für die Pflegepersonen endlich ermöglicht." (lk-oe)
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