02.01.2008 | 12:54 | Verbraucherschutz
Preismissbrauch bei Lebensmitteln künftig verbotenBerlin - "Ab sofort ist der Preismissbrauch bei Lebensmitteln verboten", erklärte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, nach dem das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels am 21. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. |
(c) Dt. Bundestag Er erwarte, dass das Gesetz Lockangebote bei Lebensmitteln wirksam verhindere. Dies sei in mehrfacher Weise ein wichtiger Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher: "Zum einen werden vor allem von großen Handelsunternehmen Lebensmittel des täglichen Bedarfs unter dem Einstandspreis angeboten, um Kunden in ihre Geschäfte zu ziehen. Es ist aber eine Milchmädchenrechnung zu glauben, diese Angebote wären für Verbraucher wirklich günstig. Mit Mischkalkulationen sorgt der Handel dafür, dass seine Rechnung über sein ganzes Angebot hinweg aufgeht. Das heißt, dass die Verbraucher die Zeche schon im Laden bei anderen Produkten zahlen", so Seehofer.
"Zum anderen zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher die Zeche auch dadurch, dass gerade kleine Lebensmittelgeschäfte, die für die Nahversorgung wichtig sind, durch solche Praktiken der großen Handelsunternehmen zunehmend aus dem Markt gedrängt werden", erklärte der Minister. Dies sei besonders gravierend für die Menschen im ländlichen Raum, da vor allem dort die Menschen sonst oftmals nur kilometerweit entfernte Einkaufsmöglichkeiten hätten. "Wir brauchen einen fairen Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel, sonst haben wir bald nur noch große Handelsunternehmen und die kleinen und mittleren Lebensmitteleinzelhändler, die besonders in ländlichen Gegenden für die nahe Versorgung wichtig sind, bleiben auf der Strecke", betonte Minister Seehofer.
Ein weiterer Punkt sei ebenfalls wichtig: "Das Gesetz leistet damit auch einen Beitrag dazu, das allgemeine Bewusstsein für den echten Wert von Lebensmitteln zu stärken. Lebensmittel eignen sich nicht zum Verramschen", so der Minister. Das neue Gesetz verbietet, dass Handelsunternehmen mit überlegener Marktmacht Lebensmittel unter ihrem Einstandspreis verkaufen, wenn dies nicht ausnahmsweise gerechtfertigt ist, wie beispielsweise durch bevorstehenden Verderb. (PD)
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