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08.05.2014 | 19:01 | EEG-Debatte 

Protestaktion für Bioenergie in der EEG-Reform

Berlin - Der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Bioenergie, der Fachverband Biogas und der Biogasrat haben am Donnerstagmorgen gemeinsam an den Deutschen Bundestag appelliert, der Bioenergie bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Perspektive zu erhalten.

Protestaktion EEG-Debatte
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken erläuterte die Forderungen des DBV (links: BWV-Präsident Leo Blum, rechts: stellvertretender DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling (c) dbv
Anlässlich der Bundestagsdebatte zur EEG-Reform haben 150 betroffene Landwirte und Anlagenbetreiber ihre Sorgen und Kritik zum Ausdruck gebracht. Strikt abgelehnt werden geplante Eingriffe in den Vertrauensschutz von Förderungen für Bestandsanlagen und zu kurze Übergangsfristen für begonnene Projekte.

Der Reformvorschlag würde dezentrale Bioenergie-Konzepte weitgehend stoppen, so die Kritik der Protestaktion. Um die im Koalitionsvertrag befürworteten Biogasanlagen mit überwiegender Nutzung von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Reststoffen realisieren zu können, seien deutlich Nachbesserungen erforderlich. Die Förderung der Flexibilisierung müsse auch auf Anlagen mit fester Biomasse und auf Holzvergasung ausgeweitet werden. Damit könne die Bioenergie den Strom aus Wind und Sonne verlässlich machen und die Energiewende zum Erfolg bringen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sagte, dass es „keinen Vertrauensbruch bei bereits getätigten Investitionen geben darf. Der Plan, bei bereits vollzogenen Anlagenerweiterungen die Vergütungen nachträglich um 10 Prozent zu kürzen, muss zurückgezogen werden. Es gilt der Grundsatz, dass Verträge eingehalten werden müssen. Für die Zukunft muss auf eine Flexibilisierung und auf landwirtschaftsnahe Konzepte mit überwiegender Nutzung von Gülle, Mist anderen Reststoffen gesetzt werden.“

Der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Bioenergie, der Fachverband Biogas und der Biogasrat formulierten folgende gemeinsame Kernforderungen an den Deutschen Bundestag:

Vertrauens- und Bestandsschutz wahren



  • Notwendig ist ein vollständiger Bestandsschutz für Vergütungen bestehender Anlagen. Die Einführung einer „Höchstbemessungsleistung“ darf nicht zu Einbußen bei Bestandsanlagen führen.
  • Die Übergangsregelung für in Planung bzw. im Bau befindliche Anlagen ist hinsichtlich beider Fristsetzungen (Genehmigung 22.1.2014 / Inbetriebnahme 31.12.2014) deutlich zu verlängern.

Zukunftsperspektiven schaffen



  • Die Förderung der Flexibilisierung ist richtig und weiter auszubauen. Sie ist auch für feste Biomasse einschließlich der Holzvergasung nötig.
  • Die Rohstoffvergütungen dürfen nicht ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen sind sie auf Anlagenkonzepte mit überwiegendem Einsatz von Gülle, Mist und landwirtschaftlichen Reststoffen zu konzentrieren. Entsprechendes gilt auch für Anlagen mit fester Biomasse bzw. mit Holzvergasung.
  • Die Investitionshindernisse für die Nutzung von Gülle und Mist in der 75-KW-Klasse und in größeren Anlagen sind zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für die praxisferne 150-Tage-Frist für abgedeckte Gärrestelager.
  • Der Ausbaukorridor von jährlich 100 MW ist zu niedrig angesetzt und sollte bis auf 300 MW angehoben werden.
  • Der geplante Umstieg auf Ausschreibungsverfahren ab 2017 entzieht dezentralen und bäuerlich getragenen Energiewendeprojekten die Kalkulationsgrundlage und wird daher abgelehnt.
  • Ein Übergang von Erdgas-KWK-Anlagen auf Biomethan muss weiter möglich bleiben; der Gasaufbereitungsbonus ist zu erhalten.
  • Die Erzeugung von erneuerbarem Strom für die dezentrale Eigen- und Nahversorgung muss von der EEG-Umlage befreit bleiben bzw. werden. (dbv)
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