Wie es in dem entsprechenden
Gesetzentwurf heißt, habe der Gerichtshof entschieden, dass die Bundesrepublik gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verstößt.
Die Regierung betont einem Bericht des Bundestagspressedienstes zufolge, sie beschränke sich bei den Änderungen darauf, das Urteil "eins zu eins" umzusetzen. Der Projektbegriff der Richtlinie werde übernommen, ohne das künftig zwischen Projekten innerhalb oder außerhalb besonderer Schutzgebiete unterschieden wird. Eine Verträglichkeitsprüfung könne auch dann vorgenommen werden, wenn für ein Projekt nach anderen Rechtsvorschriften bislang keine Anzeige oder Entscheidung erforderlich sei.
Darüber hinaus solle die Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnatur-schutzgesetz für Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, nicht mehr von vornherein auf den immissionsschutzrechtlich definierten Einwirkungsbereich der Anlagen begrenzt werden. Die Beurteilung solcher Anlagen werde damit den übrigen Projekten gleichgestellt. Die Regierung will auch neue Verbote einführen. So soll jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von bestimmten Tierarten künftig untersagt sein.
Überdies würden von der
EU-Kommission anerkannte Spielräume zur Auslegung der Artenschutzvorschriften der Richtlinie genutzt und rechtlich abgesichert. Der Land- und Forstwirtschaft werde dadurch erlaubt, eine Prüfung vorzunehmen, die sich daran orientiert, die örtliche Population der Tierart zu erhalten und die ökologische Funktionalität von Ruhestätten der Tiere aufrecht zu erhalten. Schließlich werden die Ausnahmen von Verboten nun vollständig und einheitlich in einer Vorschrift geregelt. Der
Bundesrat hatte 17 Änderungs- und Prüfwünsche angemeldet, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings nur zum Teil zugestimmt hat, heißt es in dem Bericht weiter. (DJG)