Das teilte die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Behörde prüft nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in den kommenden Wochen, ob die gemeldeten Schäden der
Obstbauern plausibel sind.
Danach soll die Höhe der einzelnen Finanzhilfen feststehen, die voraussichtlich noch in diesem Jahr ausgezahlt werden sollen. Bei einem Mindestschaden von 3.000 Euro könne die finanzielle Unterstützung bei 1.000 Euro liegen. Der Höchstbetrag belaufe sich auf 10.000 Euro pro Betrieb.
Der späte Frost im April hatte bei zahlreichen Betrieben für große
Ernteausfälle gesorgt. Die
Apfelernte litt besonders unter
Hagel und kalten Temperaturen. Bereits im Juni hatte das Ministerium den Frost und die Schäden im Frühjahr als außergewöhnliches Naturereignis gewertet.
Die Witterung setzte auch den Weinbauern im Land zu: Das Statistische Landesamt in Bad Ems schätzte zuletzt, dass sie dieses Jahr acht Prozent weniger Trauben ernten als im Vorjahr. Im Gegensatz zu Obstbauern können sich Weinbauern aber gegen Frost versichern - sie nehmen daher nicht am Meldeverfahren der ADD teil, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums.
Die Obstbau-Schäden durch Naturereignisse werden anerkannt, wenn sie existenzgefährdend und die Landwirte in eine «außergewöhnliche Notlage» bringen. Dadurch können Höfe die zusätzlichen Entschädigungen erhalten, die jetzt geprüft werden. Außerdem unterstützt die Landesregierung die betroffenen
Bauern mit steuerlichen Entlastungen.