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28.08.2014 | 12:36 | Dauergrünland 

Rheinland-Pfalz: Verordnung zum Grünland-Erhalt tritt in Kraft

Mainz - Wie Umwelt- und Landwirtschaftsstaatssekretär Thomas Griese am Mittwoch in Mainz mitgeteilt hat, ist die Landesverordnung zum Erhalt von Dauergrünland in Kraft getreten.

Grünland-Erhaltung
(c) proplanta
„Damit setzen wir EU-rechtliche und nationale Vorgaben um und greifen gleichzeitig wesentliche Forderungen der Naturschutzverbände auf“, so Griese.

In Rheinland-Pfalz sei in den vergangenen zehn Jahren allein auf den EU-geförderten Flächen mehr als sechs Prozent des wertvollen Dauergrünlandes verloren gegangen. Damit habe das Land 2013 erstmals einen Schwellenwert von fünf Prozent Rückgang überschritten.

Danach seien die Bundesländer nach Bundesrecht verpflichtet, Regelungen zum Grünlanderhalt zu erlassen. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hätten bereits entsprechende Verordnungen erlassen.

„Wiesen und Weiden sind Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Sie schützen den Boden vor Wasser- und Winderosion. Grünland prägt auch unsere typischen Mittelgebirgslandschaften und steigert deren Attraktivität für Naherholung und Tourismus“, so Griese.

Mit Inkrafttreten der Landesverordnung dürfen Landwirte, die Direktzahlungen von der EU beziehen, Dauergrünland nur nach vorheriger Genehmigung umbrechen. Die Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn keine sonstigen naturschutzfachlichen oder wasserwirtschaftlichen Gründe dagegen sprechen und wenn eine Ersatzfläche im gleichen Umfang zur Wiederansaat von Dauergrünland zur Verfügung gestellt wird.

Das Antragsverfahren wird bei den zuständigen Kreisverwaltungen bearbeitet. So genannte Pflegeumbrüche bleiben genehmigungsfrei. Dies gelte auch für Umbrüche im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren sowie für Vereinbarungen im Rahmen von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Kreisverwaltungen oder den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum. (PD)
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